MwSt-Sondersatz für Beherbergungen soll definitiv verankert werden

Der Gesetzesentwurf geht Anfang November in die Vernehmlassung.
Hotelschüssel, Alain D. Boillat
© Hotellerie Suisse

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8% für touristische Beherbergungen soll definitiv verankert werden. Der Gesetzesentwurf, welcher auf die Parlamentarische Initiative von STV-Präsident Dominique de Buman zurückgeht, wurde am Dienstag in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet.

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) zeigt sich sehr erfreut über die Entscheidung der WAK des Nationalrats, den Sondersatz für die Beherbergung unbefristet zu verlängern. Dies sei als positives Signal gegenüber der Beherbergung und der Tourismuswirtschaft insgesamt zu werten. Der STV schätze es sehr, dass sich die WAK der herausfordernden Situation bewusst sei, in der sich der Schweizer Tourismus befinde. Es sei nun zu hoffen, dass die Verlängerung des Sondersatzes im nächsten Jahr die Zustimmung des gesamten Parlaments gewinnen wird.

Auch Hotelleriesuisse begrüsst diesen wichtigen Schritt für den definitiven Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. Mit dem Entscheid werde die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie gestärkt. Eine Verankerung des Sondersatzes trage massgeblich zur Planungssicherheit für Beherbergungsbetriebe bei. Bereits 25 der 28 EU-Staaten wenden im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Nachfrageförderung für die Beherbergung einen Mehrwertsteuer-Sondersatz an.

Bereits seit 20 Jahren verlängert das Parlament den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, den Sondersatz definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismus-Verbandes, reichte im März 2015 eine parlamentarische Initiative ein. Der Gesetzesentwurf geht Anfang November in die Vernehmlassung.