Flugplatz Dübendorf: Kehrtwende der Regierung

Erstmals wird in Betracht gezogen, den Militärflugplatz zivil zu nutzen; wenn auch nur halbherzig.
Flugplatz Dübendorf
Flugplatz Dübendorf

Die Zürcher Regierung vollführt eine Kehrtwende: Er anerkennt erstmals die Möglichkeit einer zivilen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf an. Bisher hat er dies stets abgelehnt – mit dem Verweis auf das dicht besiedelte Gebiet und die unmittelbare Nähe zum Flughafen Zürich.

Der Bund als Eigentümer besteht auf einer weiteren aviatischen Verwendung des Militärflughafens; lässt jedoch offen, wie der Flugbetrieb ausgestaltet werden und welche Funktionen der Flugplatz genau erfüllen soll. Dies zieht nun eine Neubeurteilung durch die Exekutive nach sich. Diese sieht insbesondere die Geschäftsfliegerei als Chance und zitiert Studien, wonach sie eine Wertschöpfung von rund CHF 1,1 Mrd. in der Schweiz generieren.

Obwohl der Regierungsrat erstmals erwägt, den Flugolatz zivil zu nutzen, torpediert er gleichzeitig dieses Anliegen, indem er beim Bund den Vorschlag der Standortgemeinden einreichte, der die Geschäftsfliegerei in Dübendorf verhindern soll. Es sind also längst noch nicht alle Fragen geklärt.