Kanada führt ab März ETA-Verfahren ein

Bei Einreisen auf dem Landweg oder per Schiff wird die elektronische Einreiseerlaubnis nicht benötigt.

Kanada folgt dem amerikanischen und australischen Beispiel und führt per 15. März die elektronische Einreiseerlaubnis ETA (Electronic Travel Authorization) ein. Die Massnahme war bereits für den April 2015 angekündigt worden. Demnach müssen Schweizer Bürger im Besitz einer elektronischen Einreisebewilligung sein, bevor sie ihre Flugreise nach Kanada antreten. Bei Einreisen auf dem Landweg oder per Schiff wird die ETA-Registrierung nicht gefordert. Das Gesuch für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen kann durch die Reisenden selbst übers Internet gestellt werden. Die Kosten für das Verfahren belaufen sich auf CAD 7 (ca. CHF 5) pro Person, die per Kreditkarte zu bezahlen sind. Eine erteilte Genehmigung gilt dann für fünf Jahre.

Mehr Informationen sowie der Antrag fürs ETA sind auf der Webseite der kanadischen Regierung zu finden.