EU-Pauschalreiserichtlinie: DRV stoppt «Unsinn»

In wichtigen Punkten konnte der Deutsche Reiseverband Erfolge zugunsten der Branche durchsetzen.
DRV EU-Pauschalreiserichtlinie

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat im Dossier Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in vielen Informationsgesprächen in Brüssel und Berlin wichtige Veränderungen zugunsten von Reisebüros und Veranstaltern durchgesetzt. Der Verband hatte dabei den vollen Rückhalt seiner Mitglieder, viele Reisebüros hatten eine entsprechende Petition unterstützt. In folgenden Punkten war der DRV erfolgreich:

  • Der Sicherungsschein bleibt erhalten
  • Tagesfahrten, Einzelleistungen und Geschäftsreisen sind von der Richtlinie ausgenommen
  • Die Veranstalterhaftung wurde verhindert (die EU wollte, dass jedes Kundengespräch über Urlaubsort und Reisearrangement die Buchung zur Pauschalreise macht. Der DRV hat ein neutrales Beratungsgespräch durchgesetzt und damit verhindert, dass für Reisebüros die Veranstalterhaftung gilt)
  • Die Vertragsbürokratie wurde abgewendet (der DRV hat durchgesetzt, dass auch künftig eine Nichtäusserung des Kunden bei erheblicher Vertragsänderung als Zustimmung gilt)
  • Die Informationspflichten wurden begrenzt (z.B. hätten Kunden informiert werden sollen, ob der Gärtner oder die Küchenhilfe in einem Hotel Deutsch spricht)
  • Das Widerrufsrecht wurde verhindert (die EU wollte ein generelles Widerrufsrecht für Pauschalreisen einführen. Das hat der DRV nun verhindert, weil Reiseanbieter einseitig auf allen Kosten sitzen geblieben wären)

Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV, spricht davon, dass der Verband sehr erfolgreich gearbeitet habe und ergänzt: «Wir haben den Unsinn gestoppt, auch dafür ist ein Verband da.»

Ab Januar 2017 will der DRV einen letzten grossen Brocken angehen: Die Bezahlung bei verbundenen Reiseleistungen. Inger: «Getrennte Bezahlvorgänge für alle Bausteine einer Reise sind weder verbraucherfreundlich noch KMU-freundlich. Wir wollen die Reisebüros davor schützen.»