Pauschalreise-Richtlinie: Das kommt jetzt auf deutsche Reisebüros zu

Kleiner Blick über die Grenze: In den nächsten zwölf Monaten muss sich die ganze deutsche Branche ans neue Reiserecht anpassen.
Der DRV mit Präsident Norbert Fiebig (3.v.l.) präsentieren das neue Prozessmodell. © DRV

In Deutschland hat der Bundesrat Ende letzter Woche das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet. Es ist der vorläufige Schlusspunkt nach langwierigen Diskussionen und Verhandlungen. Die Reisebranche und der Deutsche Reiseverband DRV hätten sich dabei vor allem auf Schadensbegrenzung konzentriert, hält DRV-Präsident Norbert Fiebig abschliessend fest. Dies sei aber gelungen, und Fiebig zeigt sich zuversichtlich, dass «die Branche mit den Neuerungen trotz zusätzlicher Bürokratielasten leben können wird.» Dabei helfe auch, dass ein zweites Gesetz, nämlich das über den Versicherungsvertrieb, gegenüber dem ersten Entwurf deutlich entschärft werden konnte.

Sieben Formblätter und ein vier Meter langes Modell

Jedenfalls geht es nun an die Umsetzung: Am 1. Juli 2018 wird das neue Reiserecht nämlich in Kraft treten. Die Abläufe einer Reisebuchung werden sich dann verändern, egal ob im stationären Vertrieb oder per Telefon bzw. online. Zentral ist, dass künftig klar zwischen einer neutralen, vorvertraglichen Beratungsphase und einer anschliessenden Verkaufsphase unterschieden wird. Je nach Art der Buchung – z.B. klassische Vermittlung einer Pauschalreise, Mikro-Touroperating, Click-through-Buchung im Onlinegeschäft, Vermittlung einzelner Reiseleistungen etc. – muss dem Kunden dann das richtige Formblatt vorgelegt werden, damit rechtlich alles abgesichert ist. Sieben verschiedene solcher Formblätter gibt es. Nun müssen die IT-Anbieter ihre Software so anpassen, dass sie aufgrund der eingegebenen Daten automatisch erkennen, welcher Geschäftsfall vorliegt und welches Formblatt dem Kunden zu welchem Zeitpunkt abgegeben werden muss.

Der DRV hat dazu ein Prozessmodell entworfen, das die Abläufe bei der Beratung und beim Reiseverkauf grafisch darstellt. Auf eine detaillierte Beschreibung dieses Modells verzichten wir an dieser Stelle – das Modell ist ausgedruckt vier Meter lang, wie obenstehendes Bild zeigt. Schöner lässt sich die Komplexität des neuen Reiserechts kaum illustrieren.

Die Schweiz im «Stand-by-Modus»

Die Schweizer Branche muss sich übrigens noch nicht damit herumschlagen. SRV-Präsident Max E. Katz dazu im letzten TRAVEL INSIDE: «Wir sind im Kontakt mit dem Justiz-Departement und dem Seco. Wegen der Diskussion um die Bilateralen wartet man da aber wohl noch ab. Sowieso würde sich für die Schweiz nicht so viel ändern wie für Deutschland, wir sind schon viel weiter. Deshalb sehen wir das entspannter.» (SJ)