Definitives Ende des Steuerstreits am Euroairport

Die Steuerbelastung für Unternehmen im Schweizer Sektor soll in etwa gleich bleiben.
zVg/màd

Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Frankreich um den Euroairport ist beigelegt. Gestern Donnerstag wurde anlässlich eines Besuchs von Aussenminister Didier Burkhalter in Paris ein entsprechendes Abkommen zum Steuerregime am Flughafen im Dreiländereck unterzeichnet. Es soll die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens, der auf französischem Gebiet liegt, gewährleisten und den dort angesiedelten Unternehmen, wie von der Schweiz angestrebt, die nötige Rechtssicherheit verschaffen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung erklärt.

Das Abkommen regelt im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des Flughafens
  • Aufteilung der vom Flughafen generierten Unternehmenssteuereinnahmen zwischen der Schweiz und Frankreich unter Berücksichtigung aller Akteure
  • Kompensation des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor des Flughafens
  • Anwendung der französischen Einkommenssteuer und der Schweizer Kapitalsteuer auf Unternehmen im Schweizer Sektor. Damit fallen die wichtigsten französischen Neben- und Lokalsteuern weg, da das Schweizer Regime der Kapitalsteuer als gleichwertig angesehen wird.

Mit der neuen Regelung bleibt die globale Steuerbelastung der Unternehmen gegenüber heute praktisch gleich. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald Frankreich seine innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen hat.

Der Euroairport ist für beide Länder von Bedeutung. Er verzeichnete 2016 mehr als sieben Millionen Passagiere und beschäftigt rund 6200 Personen, darunter über 4000 Angestellte von etwa fünfzig Unternehmen, die im Schweizer Sektor des Flughafens tätig sind.