ETI-Schutzbrief übernimmt neu auch Bearbeitungsgebühren

Der Schweizer Reise-Verband konnte sich mit dem TCS auf eine neue Regelung einigen.

Kam es in der Vergangenheit zu Annullationen von Kunden mit einem ETI-Schutzbrief des TCS, führte dies nicht selten zu Diskussionen mit dem Reisebüro, da die Zuschläge bei einer Stornierung meist höher waren als der effektive Flugpreis. Dies, weil die branchenüblichen Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit einer Reiseannullierung durch den Kunden für das Reisebüro entstehen und dem Kunden bei Stornierung in Rechnung gestellt werden, durch die Versicherung nicht übernommen wurden. Genau so wenig wie die Reisebüro-Gebühren, die auf die Flugtickets erhoben wurden und Bestandteil des Kaufpreises darstellten.

Mitglieder des Schweizer Reise-Verbands hatten dies immer wieder beanstandet. Schliesslich übernahmen andere Versicherungen ja diese Kosten. Der SRV hat im Gespräch mit dem TCS nun die folgende Regelung erreichen können: Per 1. Juni 2017 übernimmt der ETI-Schutzbrief die branchenüblichen Bearbeitunggebühren bei Reiseannullierung und Buchungsgebühren für Ticketkosten, sofern diese «nicht unverhältnismässig hoch» sind. Des Weiteren werden alle Flugticketkosten wie Flugpreis, Taxen, Treibstoffzuschläge, Sicherheitszuschläge etc., bei denen der Transporteur gemäss seinen Geschäfts- und Annullierungsbedingungen eine Rückerstattung ausschliesst, ebenfalls übernommen. (ES)