Nun also doch: Kabotage-Verfahren gegen Flixbus

Der deutsche Fernbusanbieter soll verbotenerweise Passagiere innerhalb der Schweiz transportiert haben.
© Flixbus

Weil er Passagiere innerhalb der Schweiz transportiert haben soll, hat der deutsche Fernbusanbieter Flixbus nun ein Verfahren am Hals, wie mehrere Medien berichten. Grenzüberschreitende Fernbusse dürfen keine Passagiere von einem Ort zum anderen in der Schweiz befördern, das besagt das sogenannte Kabotageverbot, das trotz entgegengesetzter Bemühungen verschiedener Player in der Schweiz immer noch gilt.

Flixbus bietet Fahrten etwa von Zürich via Basel zum Euroairport an, Passagiere aus Zürich können in Basel aussteigen – obwohl sie ein Ticket bis zur französischen Seite des Flughafens haben. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat nun ein Verfahren gegen Flixbus eröffnet «wegen Verdachts auf Kabotage im Raum Basel». Sollte sich der Verdacht erhärten, kann das BAV einen Strafbescheid gegen das Unternehmen erlassen und eine Busse von bis zu 100’000 Franken festlegen.

Erst in diesen Tagen hatte Flixbus mitgeteilt, von Konstanz aus gehe es jetzt auch erstmals in die Städte Bern, Lausanne und Genf. «Fahrten von Zürich zu diesen Halten» seien «aufgrund des in der Schweiz geltenden Kabotageverbots aber nicht buchbar», wurde dort betont. In einem Interview mit TRAVEL INSIDE hatte das Unternehmen jedoch schon einmal zu bedenken gegeben, dass die Passagiere auch selbst für die Einhaltung des Gesetztes mitverantwortlich seien.