SRV «enttäuscht» über Weko-Entscheid

Die Begründungen der Wettbewerbskommission zum Entscheid über die GDS-Gebühren hält der SRV für befremdend und nicht nachvollziehbar. Von einer Aufsichtsbeschwerde sieht er aber ab.

Der Schweizer Reise-Verband reagiert auf den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) bezüglich Distribution Cost Charge der Lufthansa-Gruppe. Gemäss dem Entscheid missbraucht die Airlinegruppe ihre Stellung in der Schweiz nicht, wenn sie für GDS-Buchungen eine Distribution Cost Charge erhebt (TI berichtete).

Der SRV zeigt sich «enttäuscht über den Entscheid, zumal es zehn Monate dauerte um bekannt zu geben, dass kein Verfahren eröffnet wird.» In ihrem Schreiben halte die Weko fest, dass die DCC ein kostendeckendes Niveau nicht überschreite und keine Gewinnmarge erzielt werde. Dass die Gegenpartei dies nur glaubhaft darzulegen brauchte, hält der SRV für «absolut befremdend». «Wir hätten hier eine effektive Prüfung der Fakten erwartet, denn die internen IT-Kosten der LH-Group wurden vermutlich in der Vollkostenrechnung gegenüber den GDS nicht aufgerechnet», schreibt der SRV in einer Mitteilung.

Eine weitere nicht nachvollziehbare Einschätzung der Weko sei, dass der LH-Gruppe lediglich eine starke, aber keine marktbeherrschende Stellung in der Schweiz zugeordnet wurde. Der letzte wesentliche und entscheidende Punkt sei, dass sich die Weko zumindest für die Flüge innerhalb der EU nicht zuständig fühlt.

Konkret hält die Weko dies folgendermassen fest: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die EU-Kommission in weiten Teilen für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes als zuständig zu betrachten ist. Jedoch bestehen basierend auf unserer summarischen Prüfung der vorliegenden Problematik auch im Bereich der Zuständigkeit der Weko keine genügenden Anhaltspunkte für eine Eröffnung eines Verfahrens gemäss Art. 26 ff. KG.»

Der SRV sieht von einer möglichen Aufsichtsbeschwerde gegenüber der Weko aber ab und will seine Kräfte innerhalb des europäischen Dachverbands ECTAA konzentrieren.