Tiefschlag für Etihad/Air Berlin

Gericht verbietet 31 Codeshare-Flüge ab 16. Januar 2016. Etihad Airways legt Berufung ein.
Etihad - Air Berlin

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Etihad Airways darf ab 16. Januar 2016 auf 31 von insgesamt 83 Flugstrecken keine Codeshare-Flüge mit Air Berlin mehr durchführen. Die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken seien innerhalb den zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht erfüllt. Aufgrund eines Entscheids des gleichen Gerichts hatte das Luftfahrtbundesamt letztmals zum Auftakt der Winterflugplanperiode die umstrittenen 31 Gemeinschaftsflüge befristet bis zum 15. Januar 2016 genehmigt. Die restlichen 52 Codeshare-Flüge, die vom Luftfahrtamt für die gesamte Winterflugplan-Periode genehmigt wurden, waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Beide Airlines bedauern in kurzen Statements den Entscheid zutiefst. Für die Kunden würden keine Nachteile entstehen. Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge von Etihad Airways und Air Berlin würden wie geplant durchgeführt. Der zukünftige gemeinsame Flugplan bleibe unverändert buchbar. Etihad Airways, die 29,2 Prozent der Anteile an der angeschlagenen Air Berlin hält, spricht zudem von einem signifikanten sozialen und wirtschaftlichen Schaden für Deutschland, der dieses Urteil mit sich bringe. Man stehe weiterhin zur Partnerschaft mit Air Berlin und werde die Airline bei all ihren Schritten unterstützen.

Im Vorfeld des Gerichtsentscheids wurde in Deutschland bereits darüber spekuliert, ob ein Verbot der Codeshare-Flüge das Aus für Air Berlin bedeuten könnte, die sich derzeit in einem tiefgreifenden Umstrukturierungs-Prozess befindet. Anfang nächster Woche will Etihad Airways das Urteil anfechten und in Berufung gehen. Dies ist laut dem Verwaltungsgericht Braunschweig beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.