Widerstand gegen Austausch von Passagierdaten wächst

Der europäische Gerichtshof stoppt ein geplantes Abkommen zwischen der EU und Kanada. Das könnte Signalwirkung haben.
Der europäische Gerichtshof in Luxemburg. (© Cédric Puisney)

Gestern Mittwoch entschied der europäische Gerichtshof, dass das geplante Abkommen zum Austausch von Passagierdaten zwischen der EU und Kanada nicht zulässig sei. Es greife in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten ein, entschieden die Richter. Solche Eingriffe seien zur Bekämpfung von Terror und schwerer Kriminalität zwar erlaubt; das Abkommen würde aber zu weit gehen. Dass Kanada die Daten auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht fünf Jahre lang speichern wollte, sei unzulässig. Dass neben den üblichen PNR-Daten auch Informationen über Ernährungsgewohnheiten, Gesundheitszustand oder Reisegewohnheiten übermittelt werden sollten, gefiel den Richtern ebenfalls nicht. Dies lasse Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, politische Gesinnung oder religiöse Überzeugungen zu.

Nach dem Entscheid werden nun bereits Forderungen laut, dass auch die bestehenden Abkommen mit den USA oder mit Australien überprüft werden sollen. Zudem befindet sich die EU zurzeit in Verhandlungen mit Mexiko über den Austausch von Passagierdaten.

Die Schweiz verfügt übrigens über ein eigenes Abkommen mit Kanada, das aus dem Jahr 2006 stammt und in regelmässigen Abständen verlängert wird.