Juristen verneinen Retrozession bei Reisebüros

Nach Auffassung zweier voneinander unabhängiger Juristen sind die Voraussetzungen für eine Weitergabe der Kommissionen an die Kunden in der Reisebranche nicht gegeben.

Das Bundesgericht entschied im März 2006 , dass die bei einer Auftragsabwicklung im Auftragsverhältnis kassierten Kommissionen dem Kunden zustehen. Daraufhin hat der Branchenverband zwei voneinander unabhängige Juristen beauftragt abzuklären, ob dieser Entscheid – der die Vermögensverwaltung betraf – auch für Reisebüros Konsequenzen haben könnte. Die beiden Juristen sind nun zum Schluss gekommen, dass zwischen den Fällen Vermögensverwaltung und Reisevermittlung wesentliche Unterschiede bestünden, die eine Retrozession im Falle von Reisebüros als unzutreffend erscheinen liessen.