Mehr Preis-Transparenz für Fluggäste

Der EU-Gerichtshof stellt die Rechtslage bei Online-Buchungen klar.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil zu Flugbuchungen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Airlines müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den tatsächlichen Endpreis anzeigen. Der Endpreis muss folglich inklusive Steuern und Gebühren ausgewiesen sein. Und das gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen. Interessant ist der Gerichtsentscheid vor allem wegen des massiven Preiskampfes, den sich die Fluggesellschaften auf den Buchungsportalen liefern.

Vorausgegangen war dem Urteil der Vorwurf der deutschen Verbraucherzentralen, Air Berlin hätte im Jahr 2008 Flugpreise im Internet falsch ausgewiesen. Die Airline habe in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt. Nur für einen ausgewählten Flug sei unterhalb der Vergleichstabelle der tatsächliche Preis zu sehen gewesen.