LH Group darf weiterhin die Distribution Cost Charge erheben

Die Regeln über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme seien nicht mehr marktkonform, heisst es als Begründung.
©TI

Es hat drei Jahre gedauert, doch nun ist die Antwort da. Die Europäische Wettbewerbskommission DG Move lehnt die Klage der European Travel Agents’ and Tour Operators’ Association (ECTAA) gegen die Lufthansa-Gruppe betreffend der Distribution Cost Charge (DCC) ab, wie der Schweizer Reise-Verband mitteilt. Die Aussicht auf eine mögliche Änderung der Regeln über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme (Verordnung Nr. 80/2009), auf der die Klage aufbaue, mache es nicht mehr nötig, auf die Beschwerde einzugehen. Diese Regeln seien nicht mehr marktkonform, da es mittlerweile viele alternative Vertriebssysteme für Flugbuchungen gäbe und diese Verordnung in Kürze angepasst werden müsse, begründet die Wettbewerbskommission das Urteil.

Obwohl ECTAA weiterhin aktiv bleibe, bestehe wenig Hoffnung auf einen Erfolg, so der SRV weiter. Zudem informierte die ECTAA, dass ihre Forderung nach einer Airline-Insolvenzversicherung im europäischen Rat erst nach Ablauf des Mandats der derzeitigen Kommission (ab Oktober 2019) angegangen werden könne. (TI)