Neue Einreiseregeln für Tunesien

Seit dem 1. Januar 2025 muss jede Person, die auf tunesisches Hoheitsgebiet einreist, einen Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von drei Monaten zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr mitführen.
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Diese Bestimmung betrifft auch Touristen aus der Schweiz und der EU, die bei Reisen mit Reiseveranstaltern und Vouchern bis anhin mit einer Identitätskarte einreisen konnten.