Beratungen zu neuen Einreisebestimmungen gestartet

Der Bundesrat hat zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie der Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen.
Foto: Shutterstock.com / kovop58

Ab 13. September 2021 gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen Zertifikatspflicht. Das hat der Bundesrat an der Sitzung entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend gespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.

Im Innern von Restaurants und Bars gilt ab Montag, 13. September, eine Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.

An Veranstaltungen in Innenräumen, wie Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen.

Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Grafik Massnahmen ab 13. September
Weiterhin angespannte Situation in den Spitälern, die Intensivstationen sind voll. Der Bundesrat dehnt die Zertifikatspflicht ab 13. 9. auf Innenräume aus, befristet bis 24.1. Und er schlägt neue Einreisebestimmungen vor.

 

Neue Einreisebestimmungen: Infizierte rasch identifizieren und isolieren. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung auch mit den Einreisebestimmungen befasst. Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Ziel ist, Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, rasch zu identifizieren und zu isolieren. Der Bundesrat gibt zwei Varianten in Konsultation. Sie berücksichtigen, dass die erwachsene Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, und integriert das Covid-Zertifikat als international anerkanntes Dokument:

Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig.

Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben.

Für beide Varianten gilt: Einreisende müssen das elektronische Einreiseformular (Passenger Locator Form) ausfüllen und die Regeln gelten für alle Arten von Einreisen, wie zu Fuss, Velo, Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus und Auto. Die bestehenden Kontrollen sollen verschärft und nötigenfalls Bussen ausgesprochen werden. Von den Anpassungen ausgenommen sind unter anderem Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Kinder unter 16 Jahren, Passagiere auf der Durchreise oder Gütertransporte durch die Schweiz.

Die vom Bundesamt für Gesundheit früher angewendete Liste mit Staaten, in denen besorgniserregende Virusvarianten kursieren, ist heute ungeeignet. Die hochansteckende Delta-Variante hat dazu geführt, dass in vielen Ländern die Fallzahlen innert weniger Tage massiv gestiegen sind. Diese Dynamik kann einer solchen Liste nicht erfasst werden.

Zudem bietet der Verzicht auf stetige Anpassungen der Liste der Reisebranche eine gewisse Planbarkeit. Hingegen besteht weiterhin die Liste mit Risikoländern des Staatssekretariats für Migration (SEM), mit der geregelt wird, aus welchem Land man in die Schweiz einreisen darf.

Der Bundesrat hat sich auch mit dem Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen befasst. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System technisch kompatibel. Neu sollen alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können.

Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle definieren, an die sich im Ausland geimpfte Personen wenden können. Sämtliche kantonalen Kontaktstellen sollen auf einer Webseite des Bundes aufgeführt werden.

Die Konsultation dauert bis am 14. September 2021.Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 17. September über die Vorlage. Eine Inkraftsetzung ist per 20. September vorgesehen.

Für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

(MICE-tip)

Business Traveltip News

Business Traveltip News

Die Business Traveltip News erscheinen jeden Mittwoch und liefern Ihnen schnell und umfassend die wichtigsten News aus der Businesstravel-Welt.

Email Address