Inlandflüge verbieten ist möglich

EU-Kommission genehmigt Frankreichs Umwelt-Plan.
©Unsplash / Anthony Choren

Frankreich hat von der Europäischen Kommission die Erlaubnis erhalten, Inlandflüge zu verbieten, wenn es alternative Bahnverbindungen von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Zunächst gilt dies für drei Strecken vom Flughafen Paris Orly nach Nantes, Lyon und Bordeaux.

Andere Flugstrecken, wie die von Paris Charles de Gaulle nach Lyon und Rennes sowie zwischen Lyon und Marseille, könnten in Zukunft verboten werden, wenn sich die Bahnverbindungen zwischen den Flughäfen verbessern. Zwei andere Strecken – von Paris CDG nach Bordeaux und Nantes – können nicht verboten werden, da die Fahrzeit mehr als zweieinhalb Stunden beträgt.

Die französische Regierung wollte im Rahmen ihres Klimagesetzes einige Kurzstreckenflüge im Inland schon 2021 verbieten. Dieser Schritt wurde von der Union der französischen Flughäfen (UAF) und dem Airports Council International Europe (ACI Europe) angefochten, was zu einer Überprüfung durch die EU führte.

Die Europäische Kommission erklärte inzwischen, dass dieser Plan  teilweise umgesetzt werden kann. Die Massnahme muss nach drei Jahren überprüft werden. Frankreich ist das erste EU-Mitglied, das diese Art von Verbot für Inlandsflüge auf Kurzstrecken aus Umweltgründen versucht.

Air France hat den Flugverkehr auf den drei verbotenen Strecken bereits im Jahr 2020 eingestellt, im Gegenzug erhielt sie Pandemie-Unterstützung von der französischen Regierung. «Das Verbot dieser Strecken wird daher nicht zu einer tatsächlichen Verringerung der Emissionen führen», stellte die Kommission fest. «Es könnte jedoch ein nicht quantifizierbarer Nutzen für die Umwelt entstehen, da Luftfahrtunternehmen, die potenziell daran interessiert sind, diese Strecken zu bedienen, daran gehindert werden.»

Ursprünglich hatte die französische Regierung geplant, Inlandsflüge, die «mehrheitlich Umsteigepassagiere» befördern, von dem Verbot auszunehmen. Die Europäische Kommission befand jedoch, dass diese Politik die Gefahr einer möglichen Diskriminierung und Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Luftfahrtunternehmen berge, woraufhin die französische Regierung diesen Teil ihres Vorschlags zurückzog.

(Business Traveltip)

 

 

 

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