BCD-Kunden kommen einfacher zu ihrer Entschädigung

Künftig können alle europäischen Kunden die Air Disruption Compensation in Anspruch nehmen. BCD arbeitet dafür mit Airhelp zusammen.

Der Geschäftsreiseanbieter BCD Travel macht seinen Service Air Disruption Compensation jetzt für alle Kunden in Europa als Standardangebot verfügbar. Der Service hilft Geschäftsreisenden, im Falle einer Annullierung oder Verspätung eines Fluges eine Entschädigung zu erhalten. In der Praxis überwacht BCD Travel automatisch alle Flüge, für die ein Anspruch nach der EU-Verordnung EG 261 geltend gemacht werden kann und sendet den Reisenden eine E-Mail mit Anweisungen, wie der rechtmässige Anspruch auf Entschädigung erhoben werden kann. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Airhelp, die den Anspruch bei der jeweiligen Fluggesellschaft durchsetzt. Für diesen Service von BCD wird nur im Erfolgsfall ein Entgelt erhoben. Wurde keine Entschädigung gezahlt, wird nichts berechnet.

Millionen liegen brach
Derzeit werden gemäss BCD lediglich 5% der möglichen Entschädigungen in Anspruch genommen – europaweit liegen demnach rund EUR 793 Mio. brach. «Die Höhe der nicht geltend gemachten Ansprüche macht deutlich, dass den Reisenden unserer Kunden erhebliche Benefits verloren gehen, die sie eigentlich für die verursachten Unannehmlichkeiten entschädigen sollten. Unsere Standardlösung für all unsere Kunden in Europa sieht eine entsprechende Information zur Anspruchsberechtigung sowie einen einfacheren Entschädigungsprozess für ihre Reisenden vor, damit diese von ihrem Recht auch tatsächlich Gebrauch machen», erklärt Stewart Harvey, President EMEA bei BCD Travel.

Schätzungsweise 2,4% der Flüge, die den europäischen Vorschriften unterliegen, sind von einer Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen. Die EU-Verordnung 261/2004 zu Fluggastrechten, die für Flüge aus einem bzw. in eines der 28 Länder der EU und des europäischen Hoheitsgebiets gilt, sieht im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder längerer Verspätung von Flügen eine Entschädigung für Passagiere vor. Auch die Schweiz hat die EG 261/2004 übernommen. (TI)