Coronavirus: Neue Einreiseregeln in die Schweiz

Der Bundesrat will eine Zunahme der Infektionszahlen verhindern und passt daher die Regeln zur Einreise in die Schweiz an.
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Ab dem 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen.

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beschlossen. Der Bundesrat regelt zudem, wie Personen, ein Covid-Zertifikat erhalten können, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.

In einer Übergangsphase bis zum 10. Oktober 2021 sind für den Zugang zu zertifikatspflichten Einrichtungen oder Veranstaltungen alle ausländischen Impfnachweise gültig, wie zum Beispiel der Impfausweis der WHO.

Testpflicht bei der Einreise für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind: Alle, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test – Antigen oder PCR – vorweisen. Dies unabhängig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen.

Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden. Für geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat oder einem anderen gültigen Nachweis einer Impfung oder Genesung gilt keine Testpflicht.

Formularpflicht für alle Einreisenden: Alle Reisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – müssen zudem das Einreiseformular ‘Passenger Locator Form, kurz SwissPLF’ ausfüllen. Damit sind die Kantone in der Lage Stichproben durchzuführen, ob Personen, die nicht geimpft oder genesen und mit einem Test eingereist sind, nach vier bis sieben Tagen einen zweiten Test durchgeführt haben.

Risikobasierte Kontrollen: Die Fluggesellschaften und Busunternehmen im Fernverkehr müssen überprüfen, ob einreisende Personen über ein PLF sowie ein Covid-Zertifikat oder einen Testnachweis verfügen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und die örtlich zuständigen Polizeieinheiten führen in allen grenzüberschreitenden Verkehrsarten risikobasierte Kontrollen durch. In einigen Wochen wird der Bundesrat die Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Einreiseregeln auswerten und wenn nötig Anpassungen vornehmen.

Anlehnung an Schengen-Raum: Die bestehenden Einreisebestimmungen bleiben unverändert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt weiterhin eine Risikoliste. Diese Liste regelt, wer in die Schweiz einreisen darf. Alle Staaten ausserhalb des Schengen-Raums, die nicht auf dieser Liste geführt sind, gelten weiterhin als Risikoländer, aus denen für die Einreise in die Schweiz für ungeimpfte Drittstaatsangehörige Beschränkungen gelten.

Die Schweiz lehnt sich beim Erlass ihrer Einreisebestimmungen als Schengen-assoziierter Staat möglichst an die Entscheide der Europäischen Union an. Mit dem Online-Tool ‘Travelcheck’ kann nachgeschaut werden, welche Personen aus welchen Ländern unter welchen Bedingungen einreisen können.

Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte und genesene Personen: Ab dem 20. September können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind, die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen.

Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind, etwa für Touristinnen und Touristen. Derzeit sind nur die Zertifikate der am ‘EU Digital Covid Certificate’ angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel.

Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. (MICE-tip)

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