JA zum Covid-19-Gesetz

Die Allianz der Veranstalterverbände bezieht Stellung.
Screenshot: Informationsvideo, der Schweizerische Bundesrat - https://youtu.be/87ZFDmWaRyA

Im Vergleich zu anderen Branchen ist die Veranstaltungsbranche besonders schwer betroffen. Die Realität zeigt, dass Veranstaltungen aufgrund des erheblichen Mehraufwandes sowie den vorherrschenden, verhaltenen Besucherzahlen oft kaum rentabel umgesetzt werden oder – um Schaden abzuwenden – gar im Voraus wieder abgesagt werden müssen.

Demnach ist unsere Branche weiterhin dringend auf die Weiterführung und Verlängerung von allen wirtschaftlichen Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen bis Ende 2022 angewiesen.

Vor diesem Hintergrund sagt die Allianz der Veranstalterverbände nochmals klar JA zu den Änderungen Covid-19-Gesetz vom März 2021.

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Grafik: zVg

Das Covid-19-Gesetz schafft die befristete gesetzliche Grundlage, für die dringend notwendigen wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen wie Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die Härtefallhilfen für die Eventbranche sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Auch ist das Covid-19-Gesetz Grundlage für das Zertifikat, welches grössere Veranstaltungen ermöglicht und Auslandreisen erleichtert.

Was würde ein Nein zum Covid-19-Gesetz bedeuten?

Bei einem Nein zum Covid-19-Gesetz werden die Anpassungen vom März 2021 ausser Kraft gesetzt. Es stehen für unsere Branche dringend notwendigen Finanzhilfen sowie die Grundlage für den Schutzschirm und das Covid-Zertifikat auf dem Spiel. Die Weiterführung des Schutzschirmes auch im 2022 ist zwingend, um der Branche mehr Planungssicherheit zu verleihen.

Auch der Wegfall des Zertifikats wäre für die Branche nachteilig, denn:

  • Lieber GGG-Veranstaltungen als keine Veranstaltungen oder solche mit höheren Schutzauflagen;
  • Zertifikat schafft bei den Besuchenden Vertrauen und ist in der Branche bereits etabliert, was für das Zertifikat spricht;
  • Dank GGG-Veranstaltungen kann von anderen, aufwändigeren Schutzmassnahmen abgesehen werden.
Sachlich und zeitliche befristete rechtliche Grundlage

Das Covid-19-Gesetz legitimiert den Bundesrat in Bezug auf Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist unter anderem die zeitlich befristete rechtliche Grundlage für die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die Härtefallhilfen für Restaurants, Hotels, die Eventbranche oder Reisebüros, sowie die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien. Der Regierung sind Leitplanken gesetzt: Der Bundesrat muss Kantone, Parlament und Sozialpartner konsultieren, bevor er neue Massnahmen erlässt.

(MICE-tip)