Basel: Gasttaxe für Airbnb durchgesetzt

Das Kantonsparlament hat einer Gesetzesänderung ab 1. Januar 2018 zugestimmt.
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Ab 1. Januar 2018 fällt jeder, der gegen Entgeld Gäste beherbergt, unter die Gasttaxenpflicht. Das Basler Kantonsparlament (Grosser Rat) hat einer entsprechenden Gesetzesänderung am 18. Oktober zugestimmt und sorgt damit im stetigen Kampf von Hotellerie und Airbnb für gleichlange Spiesse. Gleichzeitig wird der bisherige Fixbetrag von CHF 3,50 pro Person und Nacht in eine Tarifbandbreite von CHF 3,60 bis 4,20 umgewandelt.

In der Hotellerie gab es seit längerem kritische Stimmen, seit dem das Geschäft von Airbnb wächst und wächst. Mit der neuen Regelung kann nun erstmals auch genau erhoben werden, wie viele Airbnb-Gäste in Basel absteigen. Bislang gab es keine verlässlichen Zahlen. Laut der «BZ» wurden in Basel Stand Ende Juli 6455 Betten in 3134 Zimmern auf Airbnb angeboten. Das Angebot der Basler Hotellerie umfasst 7543 Betten. (SG)