Corona-Erwerbsersatz: Verlängerung Anspruch für Selbständigerwerbende

Die Verlängerung dauert bis am 16. September 2020.
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Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wurde bis 16. September 2020 verlängert, das schreiben der Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe, Expo Event Swiss LiveCom Association und Swiss Music Promoters Association in einer gemeinsamen Mitteilung. Seit dem 6. Juni sind keine Betriebsschliessungen mehr in Kraft und das Verbot von Veranstaltungen wurde schrittweise gelockert. Gegenwärtig sind nur noch Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen landesweit verboten. Selbständigerwerbende, die davon betroffen sind, haben aktuell noch Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz. Für alle anderen ist dieser Anspruch am 16.Mai oder Anfang Juni ausgelaufen. Obwohl die Einschränkungen gelockert wurden, leiden immer noch viele Betriebe unter Einbussen. Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, diesen Selbständigerwerbenden weiterhin zu helfen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Kreis der Berechtigten zu erweitern, die diesen Erwerbsersatz beanspruchen können. Die Inhaber von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten die Leistung ebenfalls.

Seit dem 1.Juni 2020 haben sie keinen Anspruch mehr auf die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung, obwohl der Veranstaltungsbereich weiterhin stark von der Covid-19-Krise betroffen ist. Diese Personen werden nun gleichbehandelt wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden. Den Berechtigten wird empfohlen bis Mitte Juli zu warten, bevor sie ihren Anspruch bei ihrer AHV-Ausgleichskasse anmelden.

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