Coronavirus – Tourismusbranche fordert sofort Unterstützung

Die Branche rechnet mit 45 Prozent weniger Umsatz im März und April.

Seit dem Ausbruch des Coronavirus in Europa und der Schweiz kämpfen viele Hotel-Betriebe mit massiven Umsatzeinbrüchen. So rechnen die Befragten einer aktuellen Umfrage von HotellerieSuisse im Durchschnitt mit 45 Prozent weniger Umsatz im März und April. 91% der Befragten sieht sich mit einem signifikanten Rückgang bei den Neubuchungen konfrontiert. Die Branche fordert Erleichterungen bei der Kurzarbeit und Sofortmassnahmen bei Liquiditätshilfen wie unbürokratische zinslose Darlehen, damit der Schock abgefedert werden kann.

Kurzarbeit massiv erleichtern

Die Branche verlangt wegen der Coronakrise, dass die Kurzarbeit kurzfristig administrativ vereinfacht und die Voraussetzungen für einen Bezug erleichtert werden muss. Die Branche begrüsst deshalb die kommunizierte Verkürzung der Anmeldefrist. Zusätzlich fordert die Tourismusbranche konkret, die Zahl der Karenztage (von 3 auf 1 Tage) zu verringern. Ausserdem muss die Definition der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Gerade das Gastgewerbe ist KMU geprägt. Deshalb sollen Eheleute als Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden dürfen. Während der Kurzarbeit sollen die Kantone zudem Weiterbildungen grundsätzlich kulant bewilligen. Aufgrund der Liquiditätsengpässe sind zudem die Kurzarbeitsentschädigungen sehr rasch auszuzahlen.

Umsatzeinbussen von 45 Prozent

Gemäss einer aktuellen Umfrage von HotellerieSuisse werden sich die Umsätze im März fast halbieren (-45 Prozent). Dieser Trend ist auch für den April zu erwarten. Derzeit sind rund 45 Prozent der Buchungen für die Monate März und April storniert. Über 90 Prozent der Befragten erleben einen signifikanten Rückgang bei Neubuchungen. Die Hälfte der Befragten rechnet deshalb mit Liquiditätsengpässen bis Ende April.

Die Branche fordert den Bundesrat und die Kantone mit Nachdruck auf, griffige Massnahmen zur Überbrückung der Engpässe schnellstmöglich einzuleiten. Darunter fallen proaktive und grosszügige Amortisationssistierungen und Zahlungsaufschübe bei fälligen Bundesabgaben wie der MWST. Ausserdem müssen Massnahmen zum Erhalt zinsloser Darlehen schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Die Massnahmen müssen schweizweit greifen und für alle betroffenen Unternehmen in allen Regionen möglich sein. Regional-spezifische Diskriminierung darf in dieser Situation nicht gelten. Das heisst auch, dass Regelungen der Förderperimeter der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zumindest für die kommenden Monate ausser Kraft gesetzt werden müssen. (MICE-tip)