Epidemie-Versicherungen müssen zahlen

Die Versicherer müssen für die durch das Coronavirus entstandenen Schäden der gastgewerblichen Betriebe aufkommen.

Epidemie-Versicherungen müssen für die durch das Coronavirus entstandenen Schäden der gastgewerblichen Betriebe aufkommen. Bis anhin ging man davon aus, dass dies nicht möglich ist. Das hat eine unabhängige Rechtsabklärung bei einer Anwaltskanzlei ergeben, die auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Bislang weigern sich insbesondere die Versicherungen AXA, Helvetia und Generali, Leistungen wegen des Coronavirus auszurichten.

Der Verband GastroSuisse hatte mit seiner Basler Sektion die Versicherungsanwälte beauftragt, die Versicherungsunterlagen von zwanzig Mitgliedsbetrieben zu überprüfen. Unter den geprüften Versicherungen befinden sich sämtliche namhaften Schweizer Institute. Als Ergebnis steht fest, dass die Versicherungen sich ihrer Pflicht nicht entziehen können und Leistungen wegen des Coronavirus ausschütten müssen, sofern der Betrieb eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Pandemieversicherungen haben nur ganz wenige Betriebe abgeschlossen.

Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung leicht. Besonders negativ aufgefallen sind bislang AXA, Helvetia und Generali, welche sich oftmals weigern, Leistungen zu erbringen. Sie verweisen auf das Kleingedruckte und versuchen, die Versicherungsbestimmungen zulasten ihrer Kunden zu interpretieren. GastroSuisse wird die betroffenen Gesellschaften jetzt zu Verhandlungen auffordern, um eine Lösung für die Branche zu finden. (MICE-tip)