Gastronomie: Epidemien sind doch versichert

GastroSuisse veröffentlicht die dazu wichtigen Gutachten.

Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Zu diesem Schluss gelangt ein Rechtsgutachten, welches GastroSuisse zusammen mit dem Wirteverband Basel-Stadt bei einer renommierten, auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hat. Die «NZZ am Sonntag» hat in ihrer Ausgabe vom 10. Mai darüber berichtet. Aufgrund dieser Berichterstattung wurde entschieden, transparent zu kommunizieren und das Gutachten zu veröffentlichen.

Nach der behördlich angeordneten Schliessung der Restaurationsbetriebe im März 2020 haben sich Gesellschaften wie «Basler Versicherung», «Esurance» und «Mobiliar» kooperativ bereit erklärt, für den durch das Coronavirus verursachten Schaden aufzukommen. Auch die «Helvetia» hat ihren Versicherten unterdessen ein substantielles Angebot unterbreitet. Insbesondere die «AXA», «Generali» und «TSM» wollten sich aber bis vor kurzem ihrer Leistungspflicht noch völlig entziehen. Auch der «Kassensturz» hat in seiner letzten Sendung über dieses Thema berichtet.

Die Rechtsexperten gelangten im nun publizierten Gutachten zum klaren Schluss, dass die Versicherungen sehr wohl für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Mittlerweile wurden intensive Verhandlungen mit mehreren Versicherungen aufgenommen. Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, so wird es zwangsläufig zu Prozessen kommen. Weiter würde evaluiert, welche branchenfreundlichen Versicherungen den Mitgliedern zukünftig noch zu empfehlen wären.

Parallel wird in den kommenden Tagen mit Spannung ein weiteres Gutachten zum selben Thema erwartet, welches der Ombudsmann für Privatversicherungen in Auftrag gegeben hat. Auch dieses Gutachten dürfte zum selben Schluss gelangen, wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war. Die detaillierten Gutachten sind auf der Internetseite von GastroSuisse zu finden. (MICE-tip)