Härtefallhilfe muss schneller ausbezahlt werden

Diverse Verbände aus der Event-, Konzert-, Schausteller- oder Reisebranche haben einen offenen Brief verfasst.
© Kilyan Sockalingum on Unsplash

Diverse Verbände aus der Event-, Konzert-, Schausteller- oder Reisebranche haben an die Bundesräte Guy Parmelin und Ueli Maurer sowie die Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch einen offenen Brief verfasst. Die Veranstaltungs-, Schausteller- und Reisebranchen sind defacto seit mittlerweile 11 Monaten im behördlich angeordneten Stillstand und wurden deshalb im Covid-19 Gesetz, Artikel 12 als Härtefallbranchen erwähnt.

Reisen ins Ausland sind nur an wenige, einzelne Destination und unter strengen Reiserestriktionen möglich. Events sind bis auf weiteres abgesagt, Anlässe und Tourneen im nächsten halben Jahr sind keine in Sicht. Etwa die Hälfte der Unternehmen, Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende mit ihren Familien sind existenziell bedroht. Der Schaden für die rund 30’000 Mitarbeitenden und über 40’000 freiwilligen Helfenden ist kolossal.

Die ersten gesprochenen Hilfen nach Beginn der Krise waren ein wichtiges Signal und wurden unbürokratisch und rasch ausbezahlt. Aber mit dem Fortschreiten der Corona-Krise führen die neuen nicht zielgerichteten Hilfeleistungen zu grosser Frustration. Denn durch den verzögerten Auszahlungsprozess, den komplexen Kriterien sowie der unterschiedlichen kantonalen Handhabung kommt die Hilfe für betroffene Firmen trotz höchster Dringlichkeit zu spät.

Wir respektieren die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, aber die Umsetzung der gesprochenen finanziellen Hilfeleistungen ist unzureichend. Deshalb gelangen die unterzeichnenden Veranstaltungs- und Eventbranchenverbände mit folgenden Forderungen erneut an den Bundesrat:

  1. Nationale Vereinheitlichung der Kriterien und Verfahrung für die Auszahlung der Härtefallmassnahmen In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht. Viele unserer Mitglieder und Zulieferbetriebe wissen je nach Standort und Betriebsgrösse weiterhin nicht, ob, wann und mit wieviel finanzieller Unterstützung gerechnet werden kann. Insgesamt eine absolut undurchsichtige, wettbewerbsverzerrende und belastende Situation für viele unserer Mitglieder, welche seit Monaten versuchen, sich über Wasser zu halten.
  2. Niederschwelligere Anspruchskriterien, damit ALLE betroffenen Firmen unterstützt werden Es sollen ALLE vom Berufsverbot betroffenen Unternehmen unterstützt werden. Es darf nicht sein, dass die kantonalen Ausarbeitungen dazu führen, dass Betriebe oder Zulieferfirmen, für welche diese Massnahmen ausdrücklich geschaffen wurden, aufgrund starrer Anspruchskriterien (z.B. Betriebsgrösse, ausgewählte NOGA-Branchencodes etc.) von einer Gesuchseingabe ausgeschlossen werden.
  3. Schnelle Auszahlung mit tiefen administrativen Hürden: Die Unternehmen haben KEINE Zeit mehr!

Die hart ersparten Reserven sind nach 11 Monaten Krise ohne Einnahmen und laufenden Fixkosten aufgebraucht. Angekündigte Auszahlungen unbekannter Grösse im April sind keine Option, denn Fixkosten müssen JETZT mit den Hilfsgeldern bezahlt werden können. Schaffen wir das nicht, wäre die ganze bisherige Hilfe (COVID-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos geworden und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten, aus den Augen verloren.

Wie es der Name sagt, sprechen wir von Härtefall-Massnahmen in einer für uns alle ausserordentlichen Situation. Deshalb sind unsere Forderungen per se dringend und überlebenswichtig. Gelder über Härtefall-Massnahmen ausschütten zu wollen, wenn die Unternehmen bereits dicht machen mussten, ist schizophren, nachdem das Parlament in einer Parforce-Leistung in einer einzigen Session die Gesetzesgrundlage schuf. Die Hütte der Unternehmen brennt jetzt. Hilfeleistung ist sofort angesagt. (MICE-tip)