Hoteliers verlangen Schuldenerlass bei Härtefällen

Hotelleriesuisse hat ein entsprechendes Positionspapier mit 16 Forderungen vorgelegt.
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Die Corona-Krise trifft Hotellerie schwer. Die Betriebe verlangen weitere Erleichterungen durch den Bund. Die Auslastung in den Hotels lag im Mai schweizweit bei 15 Prozent. Die prognostizierten Zahlen für die Monate Juni bis August liegen für die Stadthotellerie im Schnitt mit knapp 24 Prozent dreimal tiefer als 2019.

Hotels in den Berggebieten und auf dem Land rechnen laut dem «Tages Anzeiger» zwar mit einer deutlich höheren Auslastung. Jedoch kann auch hier die inländische Nachfrage den Ausfall ausländischer Gäste nicht völlig wettmachen. Denn die Auslastung befindet sich immer noch unter dem Niveau vom Sommer 2019.

Dank Kurzarbeit, Covid-Krediten und Lockerungsmassnahmen konnten die Hotels zumindest in Teilbereichen eine Entspannung erreichen. Während vor zwei Monaten noch rund 10 Prozent der Hotelbetriebe eine Konkurswahrscheinlichkeit von 60 Prozent angaben, waren es im Juni nur noch knapp 3 Prozent der Betriebe. Trotzdem musste ein Viertel der Befragten Kündigungen aussprechen.

Damit die angeschlagene Hotellerie wieder zu einem einträglichen Geschäft zurückfindet, braucht es aus Sicht der Branche weitere Massnahmen. Hotelleriesuisse hat deshalb ein entsprechendes Positionspapier mit 16 Forderungen vorgelegt. Darin verlangt der Unternehmerverband als erste der grossen Tourismusorganisationen ausdrücklich einen Schuldenerlass bei einfachen Covid-Krediten in Härtefällen. Anstatt die Gelder zurückzuzahlen, könnten die Hotellerieunternehmer sie für Investitionen verwenden und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Kriterien für Schuldenerlass

Es soll aber gar nicht der Eindruck entstehen, dass Hotelleriesuisse Steuergelder mit dem Giesskannenprinzip verteilen will. Nur Hotels, die sich unverschuldet in Konkursgefahr befinden, sollen profitieren können. In dem Papier steht gemäss dem «Tages Anzeiger» dazu: «Geeignete Bemessungskriterien (wie beispielsweise Umsatzeinbussen und der Grad direkter Betroffenheit) und die Berücksichtigung operativer Betriebsergebnisse stellen sicher, dass mit der geforderten Umwandlung von Notkrediten in bedingt rückzahlbare Darlehen keine reine Strukturerhaltung betrieben wird.»

Die Hotelbranche verweist auf eine aktuelle Mitgliederbefragung vom Mai, wonach rund zwei Drittel der Betriebe Kredite beantragt haben. Davon haben 90 Prozent das Geld auch bezogen.

Bundesrat entscheidet im Juli

Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft lehne eine Stellungnahme zu den Forderungen aus dem Tourismus ab. Eine Sprecherin verweist auf die Vernehmlassung zum Nachfolgegesetz zur Solidarbürgschaftsverordnung. In diesem Erlass ist die Vergabe der Covid-Kredite geregelt. Der Bundesrat werde die Vernehmlassung voraussichtlich im Juli eröffnen. (MICE-tip)