HotellerieSuisse fordert rasches Verbot aller Paritätsklauseln

Der Branchenverband fordert das Gesetz auch auf Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten auszuweiten.
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Der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag zur Lex Booking will das Verbot von Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen (OTA) und Beherbergungsbetrieben künftig im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regeln. HotellerieSuisse begrüsst laut eigenen Angaben in seiner Vernehmlassungsantwort, dass damit die wirtschaftliche Freiheit der Beherbergungsbetriebe erhöht wird. Der Branchenverband fordert allerdings, das Gesetz auf alle Paritätsklauseln – also auch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten – auszuweiten.

Ein Verbot aller Paritätsklauseln ist im Sinne der Motion, die dem Bundesrat den Auftrag gibt, «Knebelverträge» zu verbieten. «Mit dem aktuellen Vorschlag geht der Bundesrat zu wenig weit und verfehlt damit das Ziel», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Seiner Ansicht sind auch rund 50 Unternehmerinnen und Unternehmer, welche selbst eine Stellungnahme zur Vernehmlassung eingereicht haben. Zudem zeigen erste Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Studie der Walliser Hochschule für Wirtschaft, dass rund 90 Prozent aller befragten Hotels ein Verbot jeglicher Paritätsklauseln fordern. Dies verdeutlicht, wie dringend es für Schweizer Hotels ist, die wirtschaftliche Freiheit bei Online-Buchungen endlich wiederherzustellen.

Ausweitung auf alle Paritätsklauseln 

HotellerieSuisse fordert in seiner Stellungnahme, das Verbot nicht auf Preisparitätsklauseln zu beschränken, sondern auf alle Paritätsklauseln auszuweiten, sind doch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten ebenso wettbewerbsschädigend. Damit würde es lediglich eine Umlenkung bei den genutzten Parametern der OTA geben und keine wirtschaftliche Freiheit. Ausserdem stellt ein breiter gefasstes Verbot die internationale Wettbewerbsfähigkeit mit den Hauptmitbewerbern Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland sicher, bei denen jegliche Paritätsklauseln seit 2015 verboten sind. Auch Belgien kennt ein Verbot aller Klauseln. Diese Länder generieren zusammen 50 Prozent aller Logiernächte in Europa.

Umsetzung muss rasch vorwärtsgehen

Die Frist zur Teilnahme am Vernehmlassungs-Verfahren zur Lex Booking läuft Ende Februar ab. Für den Umsetzungsvorschlag hat sich der Bundesrat über drei Jahre Zeit gelassen. «Nun müssen rasch faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden», sagt HotellerieSuisse-Präsident Andreas Züllig. Das Parlament hat dem Anliegen 2017 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Schon allein die Annahme des Geschäfts löste in der Folge eine präventive Wirkung aus. Die OTA haben seither aufgehört, mit teils unlauteren Mitteln die Paritätsklauseln zu erzwingen. (MICE-tip)