Hotels dürfen weiterhin offenbleiben

Es dürfen sich jedoch nur Hotelgäste in den Betrieben aufhalten.
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Gemäss der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 müssen Restaurants, Freizeiteinrichtungen etc. schliessen. Hiervon ausgenommen sind Hotels. Laut der Verordnung des Bundesrats können diese geöffnet bleiben, um so weiterhin normale Arbeitsprozesse sicherstellen zu können. Es liegt aber in der Entscheidung der Hoteliers, den Betrieb offen zu halten oder nicht. Ebenfalls versuchen der Bundesrat und die Kantone, diese Unterkünfte als Unterstützung für die öffentliche Dienste wie Militärpersonal und Pflegepersonal oder leichte Fälle aus den Spitälern freizuhalten. Die Hotels könnten im Notfall gewisse Aufgaben wie Schlafen, Reinigung und Verpflegung für Angehörige und Mitarbeitende vom Bund und den Kantonen übernehmen.

Theoretisch könnte in den Schweizer Hotels Ferien gemacht werden, da der Bundesrat noch keine Ausgangssperre angeordnet hat. Einhergehend mit den Verordnungen des Bundesrats sind jedoch die Empfehlungen für die Bevölkerung des Bundesamtes für Gesundheit, die von unnötigem Kontakt mit anderen Mitmenschen abrät.

Für die Hotelbetriebe in der Schweiz heisst das konkret:
  • Laut Aussage des Bundesrates müssen kantonale Hotelschliessungen rückgängig gemacht werden. Der Bundesrat übersteuert damit allfällige kantonale Regelungen bezüglich Schliessungen von Hotels.
  • Hotels müssen die Anzahl der Gäste so limitieren, dass sie die Vorschriften betreffend Hygiene und sozialer Distanz einhalten. «Menschenansammlungen sind zu verhindern.»
  • Gäste des Hotels können im Restaurant bewirtet werden. Jedoch darf das Restaurant nicht von Aussenstehenden betreten werden. Also dürfen Nicht-Hotelgäste auch nicht in den Hotels essen gehen.
  • Freizeit- und Wellnessbereiche sowie Coiffeur- oder Massagesalons etc. innerhalb Hotels, dürfen nicht mehr zugänglich sein.

Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Läden, die keine Lebensmittel verkaufen, schliessen. Das sind Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. (MICE-tip)