Kritik an kantonalen Verboten von Grossveranstaltungen

Die Veranstaltungsbranche fordert eine sofortige Umsetzung der in der Herbstsession beschlossenen Härtefall-Massnahmen.
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Expo Event Swiss LiveCom Association und die weiteren Branchenverbände – namentlich der Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber, der Schweizerische Bühnenverband, der Schausteller Verband Schweiz, Promotor Suisse, die Swiss Music Promoters Association, der Schweizer Verband der Festzeltbauer sowie der Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe,– äussern ihr sehr grosses Verständnis für das Gesundheitswesen und die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Zudem hat heute auch der Kanton Zürich auf ein Verbot von Grossveranstaltungen verzichtet, weshalb sich die Verbände in ihrer Haltung bestärkt sehen und das Vorgehen diverser Kantone kritisieren. Dies obwohl der Bundesrat Grossveranstaltungen mit den entsprechenden Schutzkonzepten zum jetzigen Zeitpunkt explizit nicht in Frage gestellt hat. Die Ansteckungen passieren aktuell hauptsächlich im privaten Umfeld, wo keine Schutzmassnahmen wie Masken und Distanz greifen. Die Veranstaltungsbranche kann diese kantonalen Entscheide daher nicht nachvollziehen.

Ruf nach differenzierter Betrachtungsweise und Augenmass

«Die Veranstalter haben sehr viel in ihre Schutzkonzepte investiert und bis heute bewiesen, dass diese erstens sehr gut geplant und zweitens bisher sehr gut umgesetzt worden sind und funktionieren», erklärt Christoph Kamber, Präsident von Expo Event Swiss LiveCom Association. Der Entscheid ist aus Sicht der Veranstaltungsverbände insbesondere unverhältnismässig, weil bis anhin keine Corona-Fälle bekannt sind, welche in Zusammenhang mit grossen Sport- und Kulturveranstaltungen stehen. «Wir erwarten eine differenzierte Betrachtungsweise für Veranstaltungen mit anerkannten Schutzkonzepten, die sich bisher bewährt haben. Es gilt jetzt, Augenmass zu wahren», ergänzt Roman Steiner, Geschäftsführer Schweizerischer Bühnenverband. Von den kantonalen Beschlüssen werden unzählige Unternehmen sowie tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tangiert. «Das neuerliche Veranstaltungsverbot ist für die ohnehin schon stark betroffene Branche nichts weniger als existenzbedrohend», unterstreicht Christoph Kamber.

Appell zur sofortigen Umsetzung der Härtefall-Massnahmen

Die beteiligten Verbände fordern nun eine sofortige Umsetzung der Härtefall-Massnahmen für Unternehmen nach Art. 12 des COVID-19-Gesetzes und haben sich daher mit einem Appell an die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK, die Finanzdirektorenkonferenz FDK, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sowie das Bundesamt für Gesundheit BAG gewandt. Mit der Verabschiedung des COVID-19-Gesetzes hat das Parlament in der Herbstsession innert Kürze eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welches das Überleben vieler Unternehmen sichern soll. Der nun laufende Umsetzungsprozess dauert nun aber zu langsam und führt zu erheblichen Verzögerungen. Zahlreiche Unternehmen brauchen unmittelbare Unterstützung, weil sonst die finanziellen Mittel auszugehen drohen.

Die Verbände fordern daher unter anderem einen praktischen und unkonventionellen Ansatz zur Auszahlung von Soforthilfe für Härtefälle noch im Herbst 2020, eine Vorleistungspflicht des Bundes oder der Kantone sowie kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Beurteilung und Zulassung für die Auszahlung von Härtefall-Massnahmen. Unternehmen der Veranstaltungsbranche benötigen zudem dringend eine Anschubfinanzierung, damit mit situationsgerechten und innovativen Veranstaltungskonzepten adäquat auf die aktuelle Situation reagiert werden kann und sowohl Know-how wie auch Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden können. (MICE-tip)