Neues Joint Venture bietet Datenschutz-Hilfe für Schweizer Hotels

Ein Rechtsanwalt aus der Reisebranche und ein IT-Experte aus dem Ticketsoftware-Bereich sehen noch viel Nachholbedarf in Sachen DSGVO.

Die seit wenigen Wochen EU-weit gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Dienstleister aus der Tourismus-Branche aufgescheucht und teils auch verunsichert. Dieser Meinung sind jedenfalls Marc Born, Rechtsanwalt und Managing Partner von Weekend4two/ Invit Travel GmbH und IT-Spezialist Christoph Thomet von E-Guma, einem Gutschein- und Ticketsoftware-Experten für die Hotellerie, Gastronomie und Bergbahnen. Darum haben die beiden ein Joint Venture auf die Beine gestellt: ihr-datenschutz-vertreter.ch

Schweizer Hotels mit einem regelmässigen Bezug zur EU bzw. Hotels, welche regelmässig Kunden aus der EU ansprechen, sollten in der EU einen Vertreter haben, meinen die beiden Gründer. Die Hotels haben die Möglichkeit, die deutsche Niederlassung der Invit Travel GmbH als EU-Vertreter zu bezeichnen.

Er habe die Lage in der Schweiz beobachtet und diverse persönliche Gespräche mit Hoteliers geführt, sagt Marc Born. «Fazit ist, dass ich bei vielen Hotels noch Aufholbedarf sehe, weil sich diese zu wenig oder gar nicht mit der DSGVO beschäftigt haben.» Bei diversen Hotels fehlten noch immer die notwendigen Datenschutzerklärungen, Cookie-Bars und die Adresse eines Vertreters in der EU. «Wurden diese Vorkehrungen nicht getroffen, ist davon auszugehen, dass auch die anderweitigen Anforderungen der DSGVO (z.B. Datenschutzreglement) fehlen und deshalb die Gefahr von Abmahnungen oder Bussen erhöht ist.» Er wolle die Hotels für die Thematik sensibilisieren und Hilfestellung bieten, so Born. (SG)

Marc Born
Christoph Thomet