SBB reduziert Geschäftsmieten während Lockdown

Wer von behördlichen Schliessungen betroffen ist, zahlt für die Dauer des Lockdowns keine Miete.
©SBB/CFF/FFS
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Die SBB unterstützt laut einer Mitteilung ihre Geschäftsmieterinnen und -mieter: Wer von behördlichen Schliessungen betroffen ist, zahlt für die Dauer des Lockdowns keine Miete. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt.

Insgesamt werden die Mietzinse bei über 1200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst. Die SBB gewährt ihren von der Coronakrise betroffenen Geschäftsmieterinnen und -mietern an Bahnhöfen und sonstigen Standorten für die Lockdown-Phase konkret folgende Mietzinserlasse und -reduktionen:

  • Die SBB verzichtet auf Mieten von Unternehmen, die während des Lockdowns auf behördliche Anweisung schliessen mussten. Davon profitieren in erster Linie Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Je nach Nutzung dauert diese Phase vom 17. März bis 26. April, 10. Mai oder voraussichtlich 8. Juni 2020.
  • Betriebe, die nicht schliessen mussten, zahlen während des Lockdowns weniger Miete. Die Höhe der Reduktionen definiert sich anhand der Umsatzrückgänge der jeweiligen Nutzung.
  • Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen. (MICE-tip)