Tourismusbranche will auf dem bilateralen Weg bleiben

Ein Komitee von neun Tourismusverbänden setzt sich gegen die Intitiative ein.
© swiss-image.ch, Nico Schaerer

Am 27. September 2020 findet die Abstimmung zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» statt. Der Titel der Initiative verschleiert ihre wahren Absichten und Folgen. Vordergründig geht es um die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Dies würde jedoch faktisch das Ende der Bilateralen I bedeuten – ein Paket aus sieben bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Für die Tourismusbranche hätte dies fatale Folgen. Neun Verbände der Tourismusbranche haben sich laut einer Mitteilung deshalb zum Tourismuskomitee «NEIN zur Kündigung – JA zum Schweizer Tourismus» zusammengeschlossen.

Erfolgreichen Geschäftstourismus bewahren

Der Geschäfts- wie Freizeittourismus würden unter dem Wegfall der bilateralen Verträge stark leiden. Das geringe Wirtschaftswachstum würde die Inland-Nachfrage im Freizeittourismus dämpfen. Auf dem internationalen Parkett würde das Image der Schweiz als attraktive Ferien-, Reise- und Kongressdestination Schaden nehmen. Dieses muss gerade jetzt gestärkt werden, damit der Tourismus wieder auf die Beine kommt. Denn Gäste aus Europa sind eine wesentliche Stütze der hiesigen Tourismuswirtschaft. So machen sie üblicherweise 55 bis 60 Prozent der Reisenden aus.

Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten

Die Tourismusbranche steht infolge der Corona-Krise stark unter Druck und hat diese in Schieflage gebracht. Der Wegfall der bilateralen Verträge würde eine Erholung erschweren. Mit dem Ende touristisch relevanter Abkommen in den Bereichen Verkehr, Reisefreiheiten oder technische Handelshemmnisse drohen der Branche erhebliche Wettbewerbsnachteile. Die Attraktivität des Standorts Schweiz würde irreversiblen Schaden nehmen. Fällt beispielsweise die vereinfachte Produktezulassung weg, erleidet die Hochpreisinsel Schweiz einen weiteren Kostenschub. Ausländische wie inländische Gäste blieben vorwiegend aus.

Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt beibehalten

Schliesslich ist der Tourismussektor von der Personenfreizügigkeit direkt betroffen. Bislang haben eigene Massnahmen der Branche zur Nachwuchsförderung und Rekrutierung im Inland nicht ausgereicht, um genügend Fachkräfte zu rekrutieren. Die Tourismuswirtschaft ist ergänzend auf europäische Fachkräfte angewiesen, die weiterhin unbürokratisch rekrutierbar bleiben müssen. Dies wäre mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit nicht mehr möglich und würde zu einem kaum tragbaren administrativen Mehraufwand führen. Mit einer Erholung des Tourismus wird die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die Branche wieder zunehmen.

Tourismuskomitee Kündigung-NEIN

Dem Komitee gehören die neun Tourismusverbände HotellerieSuisse, GastroSuisse, der Schweizer Tourismus-Verband, Seilbahnen Schweiz, Parahotellerie Schweiz, der Schweizer Reise-Verband, die Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren, der Verband öffentlicher Verkehr sowie der Verband Schweizer Tourismusmanager an. Weitere Informationen sind auf der Website von «Kündigung-Nein-Tourismus» zu finden. (MICE-tip)