Unmittelbare Unterstützung bleibt vorerst aus

Viele touristische Betriebe haben ihre Reserven aufgebraucht und sind zur Überbrückung auf unmittelbare Unterstützung angewiesen.
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Der Tourismussektor nimmt die drastischen Massnahmen, die der Bundesrat zur Senkung der Fallzahlen verfügt, zur Kenntnis. Die dadurch verursachten Ertragseinbussen müssen im Gegenzug dringend entschädigt werden. Die Ausdehnung der Härtefallmassnahmen sowie die Senkung der Anspruchsvoraussetzungen sind zu begrüssen. Unmittelbar branchenspezifische Unterstützungen, welche die je länger desto dringender nötige Liquidität sofort gewährleisten, werden jedoch keine zur Verfügung gestellt, das schreibt der Schweizer Tourismus-Verband (STV) in einer Mitteilung.

Die touristischen Unternehmen haben im Hinblick auf die Wintermonate nochmals viel Aufwand betrieben, um sichere Wintersport-Erlebnisse zu bieten. Wie erwartet führten die Einschränkungen aufgrund der Schutzmassnahmen aber im bisherigen Saisonverlauf zu beträchtlichen Umsatzrückgängen. Noch schwerer wiegen die heute beschlossenen Massnahmen, die faktisch einem Lockdown gleichkommen. Geschlossene Restaurants und Läden werden sich in den anstehenden Sportferien zusammen mit weiteren Einschränkungen der Ferien- und Freizeitangebote massiv auf die Anzahl Gäste auswirken und die Umsätze aller Unternehmen entlang der ganzen touristische Wertschöpfungskette weiterhin stark belasten.

Zwiespältiger Eindruck

Gespannt haben die Tourismusverbände daher auf die weiteren Schritte des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gewartet. Was bleibt, ist ein zwiespältiger Eindruck. Zwar begrüsst der STV, dass die Härtefallunterstützungen ausgedehnt und die Anspruchsvoraussetzungen auf alle vom Lockdown betroffen Betriebe angepasst werden. Viel wichtiger ist aber, dass die Betriebe in allen Kantonen auf eine zeitnahe Auszahlung zählen können. Mögliche Verzögerungen – auch aufgrund einer grösseren Anzahl an Gesuchstellern – könnten schwere Folgen haben: Viele Betriebe haben ihre Reserven aufgebraucht und sind zur Überbrückung auf unmittelbare Unterstützung angewiesen. Sollten die Härtefallgelder nicht zeitnah fliessen, so sind zur Deckung der betrieblichen Fixkosten, welche sich je nach Branche von 23 bis 55 Prozent des Umsatzes belaufen, aus Sicht des Tourismussektors sofortige A-fond-perdu-Beiträge zu sprechen. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen wie angekündigt prüfen und wenn nötig in die Wege leiten wird. (MICE-tip)