Online-Buchungsplattformen: Aus für «Knebelverträge» nimmt weitere Hürde

Nationalratskommission spricht sich für Motion Bischof aus. Hoteliers sollen Preishoheit zurückerhalten.

Nach dem Ständerat hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) an ihrer letzten Sitzung die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» angenommen. Damit werde ein Zeichen für die unternehmerische Freiheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie gesetzt, erklären Hotelleriesuisse und Gastro Suisse in einer gemeinsamen Mitteilung. Die beiden Verbände fordern den Nationalrat auf, der Empfehlung der Kommission zu folgen.

Die Annahme der Motion Bischof ist notwendig, heisst es in der Meldung und Andreas Züllig, Präsident von Hotelleriesuisse, führt aus: «Die Hoteliers müssen die Kontrolle über ihre Preispolitik zurückerhalten. Es darf nicht sein, dass die Online-Buchungsplattformen ihre Marktmacht auf Kosten der Unternehmer ausspielen». Ohne die Preissetzungsfreiheit für die Schweizer Hoteliers nimmt die Abhängigkeit von den Online- Buchungsplattformen (OTA) weiter zu. «Wie der Fall Deutschland zeigt, kommt es dem Gast zugute, wenn der Hotelier seine Preise flexibler handhaben kann», so Züllig.

Für Casimir Platzer, Präsident von Gastro Suisse, ist die Annahme der Motion besonders für die unabhängigen Familienbetriebe notwendig. «Sie können durch ein Verbot der Knebelverträge besonders den Direktvertrieb bei Onlinebuchungen stärken. Somit werden die Vertriebskosten gesenkt, was bei den ohnehin schon kleinen Margen sehr wichtig ist».

Druck auf Standort Schweiz steigt
Der internationale Druck auf den Standort Schweiz sei weiter gestiegen. Seit der Annahme der Motion Bischof im März 2017 seitens des Ständerats habe Italien am 3. August 2017 die enge Paritätsklausel definitiv verboten. Damit könnten nun alle Hauptmitbewerber des Schweizer Tourismus – Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien – dank entsprechender Bestimmungen ihre Preise auf allen Kanälen frei gestalten. Dies gebe ihnen einen starken Wettbewerbsvorteil gegenüber der Schweizer Hotellerie, heisst es in der Mitteilung weiter.

In einer Umfrage bei den Mitgliedern von Hotelleriesuisse bestätigen 69% der Befragten die Problematik. In den Knebelverträgen verbieten die OTA den Hoteliers mit der «engen Paritätsklausel» auf der hoteleigenen Webseite günstigere Angebote anzubieten als auf den OTA. Die Motion Bischof will die enge Paritätsklausel verbieten. Schon heute werde ein Grossteil der Buchungen über OTA getätigt. Im Jahr 2016 seien die OTA-Buchungszahlen um 32% gewachsen. Allein Booking.com beherrsche den Markt mit 73% Marktanteil. Auch nach dem WEKO-Entscheid vom Oktober 2015 sei es den OTA weiterhin erlaubt gewesen, ihre Marktdominanz mit hohen Kommissionen auszunützen und dank der Knebelverträge auszubauen. Die OTA kassierten laut Verbandsangaben 2016 rund CHF 150 Mio. an Kommissionszahlungen – steuerfrei. Mit der Annahme der Motion Bischof werde der Direktvertrieb gestärkt und der erhebliche Kaufkraftabfluss verringert. (UH)