Steuerentlastung für ausländische Reiseveranstalter

In- und ausländische Veranstalter gleichgestellt.
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Ausländische Reiseveranstalter sollen nur auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz besteuert werden. Bis am 31. Dezember 2017 konnten ausländische Reiseveranstalter Leistungen bis CHF 100’000 in der Schweiz grundsätzlich mehrwertsteuerfrei erbringen. Seit 2018 sind alle Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig, sofern sie weltweit mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielen.

Ziel dieser Änderung war die steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen. Der Bundesrat lehnte dies ab. Das Parlament war anderer Meinung. Das Geschäft geht nun zurück an den Bundesrat.

Die Hotel-Lobby kämpfte dafür, dass TO mit weniger als CHF 100’000 in der Schweiz wieder ohne Mehrwertsteuer davon kommen wie bis 2017. Sie argumentiert, dass sich kleinere ausländische TO aus dem Schweizer Markt zurückgezogen hätten, weil sie den administrativen Aufwand für die MwSt-Registrierung in der Schweiz nicht auf sich nehmen wollten. Deren Gäste würden jetzt ausbleiben. (MICE-Tip)