Wegen Treibstoffpreisen: Tickets sofort ausstellen

Wenn gebucht und bezahlt ist, könnte das Risiko für Treibstoffzuschläge sinken.
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Der Ölpreis spielt verrückt. Die Ausschläge gegen oben sind heftig, jene gegen unten dagegen knapp spürbar. Das merkt derzeit jeder und jede an der Tankstelle. Und beim Fliegen? Hier ist es komplizierter. Die Preisaufschläge können weniger schnell an die Konsumenten weiter gegeben werden. Dennoch: Treibstoffzuschläge und vor allem generell höhere Ticketpreise sind unausweichlich, wenn der Ölpreis nicht schnell und rapide sinkt.

In dieser Situation rät der Schweizer Reise-Verband (SRV) den Reisebüros und Veranstaltern unmissverständlich: Flugtickets sofort ausstellen! Selbst wenn die Reise erst in eine paar Monaten stattfinden sollte. Damit sinkt die Gefahr einer späteren Nachbelastung eines Zuschlags für höhere Kerosinpreise. Ist ein Ticket mal gebucht und bezahlt, wird das Risiko kleiner, dass die Airline Geld nachfordert.

Das Versprechen der Airlines

Der Rat des SRV fusst auf einem Versprechen, das der Verband am letzten vierteljährlichen Treffen mit den Airlines der Lufthansa-Gruppe erhalten hat, bei dem es auch um die Treibstoffzuschläge ging. «Uns wurde seitens Swiss und Edelweiss zugesichert, dass grundsätzlich keine Preisanpassungen nach der Ausstellung der Tickets erfolgen werden», schreibt der SRV in einer Mail an seine Mitglieder.

Für den SRV heisst das: «Auf Grund der aktuellen Lage empfehlen wir, gemeinsam mit den Kunden eine Risikoabwägung vorzunehmen und vorzuschlagen die Tickets sofort auszustellen und zu bezahlen.» Der SRV geht allerdings davon aus, dass ohnehin die meisten Tickets unmittelbar mit der Reservierung ausgestellt werden und somit nur ein kleiner Teil der Buchungen von möglichen Preisanpassungen und nachträglichen Zuschlägen betroffen wären.

Nachträgliche Zuschläge müssen vereinbart sein

Wie weit auch andere Airlines in den nächsten Wochen und Monaten auf Treibstoffzuschläge verzichten werden oder sie ihren Kunden verrechnen wollen, ist derzeit noch offen. Ebenso ob und auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Nachforderung durchgesetzt werden könnte.

Sie müsste zumindest Vertragsbestandteil beim Ticketkauf sein. Denn grundsätzlich sagt das Gesetz klipp und klar, dass Verträge wie abgeschlossen einzuhalten sind und nachträgliche Preiserhöhungen darum nur möglich, wenn ausdrücklich vorgesehen. Es gilt der Grundsatz «Pacta sunt servanda», von dem nur in ganz aussergewöhnlichen Fällen im Sinne des Rechtsgrundsatzes «Clausula rebus sic stantibus» abgewichen werden kann.

Klar läuft es bei den Veranstaltern. Sie können Treibstoffzuschläge, falls sie solche den Airlines bezahlen müssen, an die Kunden weitergeben, wenn dies in den AGB so vorgesehen ist. Wenn der Aufschlag allerdings den Preis für eine Pauschalreise um 10% oder mehr erhöht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Das heikle Thema Treibstoffzuschlag wird auch von der Reisebranchen-Basisgruppe Mayday aufgenommen. Sie hat am heutigen Mittwoch abend (30.3.32022, 18 Uhr) eine Video-Diskussionsrunde angesetzt, an der Tim Bachmann, CEO Hotelplan, Franco Muff, Ombudsman Schweizer Reisebranche, Marco Willa, Head of Regional Sales Switzerland Swiss Air Lines und Nick Gerber, Manager Flights Globetrotter, teilnehmen werden.

Christian Maurer

 

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