Reise-Unternehmen prägen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rechte und Pflichten ihrer Geschäftspartner (B2B) und Kunden (B2C), optimieren Betriebs-Abläufe und minimieren ihre Unternehmens-Risiken. Mustervorlagen können helfen, ersetzen indes eine sorgfältige Adaption ans spezifische Geschäft und die eigene Unternehmenskultur nicht.
Beispiel Rechte und Pflichten: AGB verpflichten zur Gebühr für Beratung bei späterer Nicht-Buchung, womit einzelne Reiseveranstalter hierzulande bereits gute Erfahrungen machen. Auf die Wortwahl kommt viel an, auf Rechtskenntnis dabei ebenso, denn: AGB sind wettbewerbsrelevant, weshalb das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb sie seit Juli 2012 verschärfter richterlicher Kontrolle unterwirft. Umsichtige Reise-Unternehmen prüfen ihre AGB im Voraus auf Missbräuchlichkeit (vgl. Art. 8 UWG).
Beispiel Betriebs-Abläufe: AGB verweisen Konsumenten mit Links auf die im Internet zugänglichen Destinations-Risiken, Einreise-Bestimmungen, Gesundheitsvorsorge und alle weiteren wichtigen Informationen (wie z.B. Reiseversicherung, Myclimate, CSR, Fairtrade). Sie regeln sodann das Vorgehen bei Mängelrügen mit Verwirkung der Mängelrechte bei Unterlassen. Beschränkung oder Ausschluss der Haftung sind indes nur in engen rechtlichen Schranken zulässig, Verjährungsfristen können gar nicht vertraglich verändert werden eine überbordende Anspruchshaltung einzelner Konsumenten auch nicht.
Beispiel Unternehmens-Risiken: AGB implementieren ein Konfliktmana-gement. Dieses enthält für Konsumenten mehr als den Hinweis auf den Ombudsman und beachtet auch im interna-tionalen B2B-Verkehr die für Reise-Unternehmen heikle Gesetzeslage zu an-wend-barem Recht und Gerichtsstand (dieses Thema wird in einer nächsten Kolumne erörtert).
Auch die bestformulierten AGB nützen nichts, wenn sie nicht gültig vereinbart worden sind. Der Europäische Gerichtshof hat dazu 2013 ein wegweisendes Urteil für den Online-Verkehr mit Nutzen auch für Schweizer Reise-Unternehmen gefällt. Sind Sie sicher, dass Ihre AGB mit Kunden und Geschäftspartnern wirklich Geltung erlangen?
Mit Beachtung der grundlegenden Regeln zu AGB verhilft das Kleingedruckte den Vertragspartnern zu einem guten Geschäft. Wie überall gilt auch hier: Vorsorgen statt Nachsehen. Der Formulierung und der Aufnahme von AGB in Verträge jeglicher Art gebühren Ressourcen im Management von Reise-Unternehmen.
Zum Autor:
Dr. Peter Krepper (49), Zürich, praktiziert als Anwalt und Mediator sowie Ausbildner Tourismus- und Reiserecht für KMU. Zudem ist er Autor des «Handbuch Tourismusrecht für Studium und Praxis», welches soeben in 2. Auflage erschienen ist. Bei Fragen kann man sich an pk@swisscounsels.ch wenden.



