Aschewolke: Die Kulanz der Versicherer hat Grenzen (Ausgabe 2010-19)

Wie weit sich die Versicherer an den Kosten beteiligen, ist noch offen.

Die Folgekosten des Vulkanausbruchs bringen auch den
Reiseversicherern  Mehrarbeit, obwohl dieses Ereignis eigentlich
nicht versichert ist. 

Andy Keller von Elvia/Mondial zur aktuellen Situation: «Wir sind 
im engen Kontakt mit unseren TO-Partnern, haben aber keine
Kostengutsprache abgegeben. Wir wollen kulant sein und werden die
erhaltenen Dossiers genau prüfen. Dann entscheiden wir, wie weit wir
uns an den Kosten, die den TOs entstanden sind, beteiligen. Das ist
Goodwill, der voll zu unseren Lasten geht. Dafür gibt es keine
Rückversicherung.»

Bei versicherten Ereignissen beträgt der Höchstbetrag 750 Franken,
beispielsweise für zusätzliche Übernachtungen. Keller: «Ich denke, wir
werden uns im Maximum in diesem Rahmen bewegen. Eine Rolle dürfte dabei
auch spielen, welche Risiken vom TO in der Kollektivversicherung
eingeschlossen wurden. Wer eine höhere  Prämie pro Passagier
zahlt, dürfte wohl auch etwas mehr bekommen», so Keller. Bei
Individualkunden mit einer Elvia-Versicherung will Elvia/Mondial
ähnlich verfahren. Diese sollen ihre Unterlagen via Reisebüro oder
direkt einreichen.
Bemühungen seitens der Branche und des Verbandes in der Aufarbeitung
dieser Krise sowie einer möglichen Ausarbeitung eines entsprechenden
Versicherungsproduktes sichert Keller zudem seine Unterstützung zu.

Für Thomas Tanner von der Europäischen gehört ein solches Ereignis zum
Unternehmensrisiko eines Reiseveranstalters: «Ein TO hat die Chance,
Erträge zu erzielen, aber auch das Verlust-Risiko. Für
Individualversicherte, z.B. im Rahmen der Jahresreiseversicherung,
zeigen wir eine gewisse Kulanzbereitschaft und prüfen die Flut von
Dossiers genau. Wer sich schadenmindernd verhalten hat, kann eher mit
unserem Verständnis rechnen. Das ist für uns essenziel. Wichtig ist,
dass die Kunden eine Nettoabrechnung ohne die von Airlines, Hotels oder
anderen Leistungsträgern bereits übernommenen Kosten einreichen.
Grundsätzlich gilt: Wer selber gehandelt hat, dem wird vonseiten der
Airline zumindest der nicht benutzte Flug rückerstattet.» Von den
TO-Partnern habe er noch keine Anfrage betreffend Kostenbeteiligung
innerhalb der Kollektivversicherung erhalten.

Unglücklich findet Tanner das Vorpreschen und die marketingmässige
Ausschlachtung durch einige TOs und Versicherer sowie die nicht
koordinierte Kommunikation.
Sowohl für Keller als auch für Tanner ist es noch zu früh für ein
Fazit. Letztlich müssten wohl alle etwas zum Schaden beitragen.
Irgendwann sei es mit der Kulanz aber vorbei. Sollte der Vulkan den
Flugverkehr immer wieder beeinträchtigen, so komme der Zeitpunkt, wo
man sich wohl buchstabengetreu auf die Versicherungsbedingungen berufen
müsse, die ein solches Ereignis ausschliessen.   

Urs Hirt