Bitte kein Alleingang! (Ausgabe 2009-12)

Mario Lütolf, Direktor Schweizer Tourismus-Verband (STV)

Biometrische Pässe und Reisedokumente/Revision des Ausweisgesetzes
(Eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2009): Nur wenige Monate nachdem
die Schweiz endlich soweit war, dem Schengen-Assoziierungsabkommen
beizutreten, drohen wieder Einschränkungen zur Reisefreiheit. Die
Hürden, die sich uns mit einem allfälligen europäischen Alleingang
stellen, sind mit Sicherheit nicht von Vorteil im eh schon arg
gebeutelten wirtschaftlichen Umfeld.

Worum geht es? Seit 2006 dürfen innerhalb des Schengen-Raums nur noch
biometrische Pässe und Reisedokumente mit Gesichtsbild, ab Juni 2009
auch mit Fingerabdruck, ausgestellt werden. Mit der Revision soll die
Grundlage für die definitive Einführung biometrischer Pässe in der
Schweiz geschaffen werden. Sie hält fest, dass neu auch die
elektronische Speicherung eines Gesichtsbildes und der Fingerabdrücke
auf einem Chip möglich sind. Alle Daten sollen in einer zentralen
Datenbank gespeichert werden, auf die eidgenössische sowie kantonale
Stellen hochgesicherten Zugriff haben werden.

Gegen das revidierte Ausweisgesetz wurde von einem überparteilichen
Komitee überraschend das Referendum ergriffen. In einer recht
eigentümlich anmutenden Allianz von Interessen spielen
Datenschutzbedenken mit EU-ablehnender Haltung zusammen. Wobei es nicht
eigentlich gegen biometrische Pässe geht, sondern eher um das Anliegen,
jedem Bürger die Wahl zu geben, ob er einen biometrischen oder
nicht-biometrischen Pass will.

Im Zweifelsfall: Ja zur Reisefreiheit! Die neue Lösung beruht auf
internationalen Sicherheitsstandards und stellt eine Weiterentwicklung
getroffener Abkommen dar. Trotz Verständnis für die gegnerische
Argumentation scheint mir absurd, wenn wir unsere persönlichsten Daten
im Internet bereitwillig transparent machen und uns durch mobiles GPS
jederzeit lokalisieren lassen, dann aber staatspolitische Vorbehalte
anbringen, wenn zur eigenen Reisesicherheit neben dem persönlichen
Passbild auch noch ein Fingerabdruck – maximal gegen Zugriffsmissbrauch
gesichert – gespeichert werden soll.

Für die Tourismuswirtschaft ist es von Bedeutung, dass die
EU-Visa-Anerkennung unserer ausländischen Besucher gewährleistet bleibt
und die Verpflichtungen aus dem Schengen-
Assoziierungsabkommen eingehalten werden können. Der Schweizer
Tourismus-Verband (STV) empfiehlt, am 17. Mai Ja zum Bundesbeschluss zu
sagen.