Bringt PBV-Überarbeitung nun gleich lange Spiesse? (Ausgabe 2015-17)

Ob alle Anliegen der Branche umgesetzt werden, ist fraglich.

Das SECO überarbeitet derzeit das Informationsblatt, das als Leitfaden für die Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) gilt. Mit involviert ist auch der Schweizer Reise-Verband (SRV). Walter Kunz, SRV-Geschäftsführer: «Wir sind seit längerem im Gespräch mit dem SECO und konnten uns bzw. unsere Anliegen mit schriftlichen Stellungnahmen und an Sitzungen einbringen. Unser Ziel war immer, gleich lange Spiesse von in- und ausländischen Anbietern zu erreichen. Auch wenn wir die Überarbeitung begrüssen, wird uns wohl nicht ganz alles genehm sein, was im neuen Informationsblatt stehen wird.»

der entscheid, welche Anpassungen das PBV-Informationsblatt erfahren wird, und die Kommunikation dazu liegen beim SECO. Bis dahin behält das alte, vom 1. Juni 2006 datierte seine Gültigkeit. Jürg Herren, Stv. Ressortleiter beim SECO, bestätigt, dass man zusammen mit dem SRV das Informationsblatt «Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote» überarbeite: «Die aktualisierte Version ist in der Bereinigungsphase und wird noch im ersten Halbjahr 2015 publiziert.» Die PBV sei zeitgemäss und gelte für den Online-Handel genau gleich wie für den stationären. «Eine Verordnung muss und kann nicht über alles detaillierte Regeln enthalten. Das neue, aktualisierte Informationsblatt wird aber neu ein Kapitel zu Angeboten im Internet bzw. zu ausländischen Online-Angeboten enthalten», so Herren. Damit werde die bisherige Praxis aus Transparenzgründen neu explizit im Informationsblatt festgehalten.

Der Vollzug der PBV obliegt den Kantonen. Diese können Reiseanbieter, die sich nicht daran halten, abmahnen und PBV-Verstösse bei den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden verzeigen. Laut Kunz ist das vor allem im Online-Vertrieb bei ausländischen Anbietern, die über keinen juristischen Sitz in der Schweiz verfügen, ihre Angebote aber in Euro über eine .ch-Internetdomain-Adresse vertreiben, überaus schwierig. 2011 wurden zwölf Unternehmen vom SECO aufgefordert, auf ihren .ch-Websites in CHF statt in Euro zu verkaufen. Laut Herren haben fast alle der damals angeschriebenen Anbieter ihre Websites angepasst. 

UH/SG