«Der Reisebus ist das sicherste Landverkehrsmittel» (Ausgabe 2014-33)

Im Nachgang zum tragischen Bus-Unglück in Norwegen beantwortet Stefan Huwyler Fragen zur Sicherheit und zu allgemeinen Standards bei Carreisen.

Herr Huwyler, was war Ihre erste Reaktion auf die Meldung über das Unglück eines Schweizer Cars in Norwegen?

Die Astag mit ihrer Fachgruppe Car Tourisme Suisse und ich persönlich bedauern das tragische Unglück in Norwegen sehr und entbieten allen Angehörigen der Opfer unser tief empfundenes Beileid. Das schreckliche Ereignis ist ein Schock für die gesamte Branche. 

Gegen die betroffene Betreiberfirma Eurobus werden schwere Vorwürfe erhoben. Da ergeben sich Fragen grundsätzlicher Art. Ist es Standard, dass der Fahrer gleichzeitig auch die Reiseleiter-Funktion übernimmt?

Den vorliegenden Fall können und wollen wir nicht kommentieren. Es liegt noch kein polizeilicher Untersuchungsbericht vor. Zudem nehmen wir grundsätzlich nicht Stellung zu Geschäftspraktiken unserer Mitglieder. Generell kann jedoch gesagt werden, dass ein Carchauffeur auf kürzeren Strecken auch zuständig für Informationen und die Gästebetreuung ist. Dabei gelten klare rechtliche Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind.

Gibt es national und international gültige Regelungen, was ein Buschauffeur darf und was nicht?

Im Schweizer Recht sind die Bestimmungen zum Führen von Gesellschaftswagen in der Verkehrsregelverordnung (VRV) festgehalten. Diese besagt, dass Chauffeure «im dichten Verkehr oder auf schwierigen Strassen die Fahrgäste nicht über Sehenswürdigkeiten orientieren dürfen.» Prinzipiell verboten ist es, ein Handmikrofon zu verwenden. Die überwiegende Mehrheit der eingesetzten Reisebusse verfügt über ein modernes Audio-System mit Sitzmikrofon. Der Chauf-feur kann sprechen und beide Hände am Steuer lassen.

Wie stark wirken sich Wettbewerb und Preisdruck auf die Arbeit eines Buschauffeurs aus?

Die Schweizer Reisebus-Branche arbeitet auf äusserst professionellem Niveau. Im Mittelpunkt stehen stets Verkehrssicherheit, Qualität und die Bedürfnisse der Kunden. Beleg sind diverse Qualitätsstandards und -vorgaben, die eingehalten werden (müssen) und regelmäs-sig überprüft werden. Insofern werden Reisen und Fahrten nach bestem Wissen und Gewissen geplant und durchgeführt. Dazu gehören auch richtig berechnete Zeitfenster, die auf der Fahrt eingehalten werden können und auch werden. Es ist aus Verbandssicht unmöglich, die Betriebsstrukturen und Fahrerdispositionen unserer Mitglieder generell zu beurteilen. 

Wo besteht bei Busfahrten bezüglich Sicherheit noch Verbesserungspotenzial?

Bei aller Tragik von Unfällen wie demjenigen in Norwegen muss in aller Deutlichkeit festgehalten werden: Der Reisebus ist statistisch gesehen das sicherste Landverkehrsmittel. Die Verkehrssicherheit wird durch die unternehmerische Eigenverantwortung sowie durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben gewährleistet. Insbesondere sind die Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung einzuhalten. Hinzukommen Vorschriften zu Ausrüstung von Fahrzeugen und Verhalten an Bord. Eine abschliessende Sicherheit gibt es leider nicht – wie auch in keiner anderen Form des Strassen-, Luft-, Schienen- oder Schiffsverkehrs.

UH