Wie weisen TOs, die ihre Produkte in der Schweiz anbieten, ihre Preise aus? Und was ist eigentlich legal, legitim oder gerecht? Bei einer Branchenumfrage ergibt sich eine Tendenz: Die derzeit geltende Verordnung zur Preisbekanntgabe für Reiseprodukte macht vor allem die Schweizer Anbieter nicht froh.
«Wir fühlen uns als Schweizer TO benachteiligt», sagt etwa Daniel Bühlmann, CFO von Hotelplan Suisse und zählt auf: «Online-Anbieter mit Sitz im Ausland bieten ihre Produkte in Euro an, benutzen aber eine .ch-Einstiegsseite, welche auf eine ausländische Domain umleitet.» Ausländische TOs profitierten von der Euro-Ausschreibung in den Katalogen. Eine Umrechnungstabelle werde mehrheitlich gar nicht beigelegt, so Bühlmanns Beobachtung. Zudem werde suggeriert, «dass die Euro-Preise günstiger sind, was oft nicht der Fall ist».
Ins selbe Horn stösst Oliver Ho-wald, Leiter Direct Sales & E-Commerce bei Kuoni Schweiz. Unfair bei den dynamischen Produkten sei es, «dass wir mit dem Schweizer Franken werben müssen, der ein teures Image hat, obwohl der Preis zum günstigen Euro-Tageskurs umgerechnet wurde». Die PBV sei gerade bei Produkten, die standort-unabhängig gekauft werden könnten, realitätsfremd.
Laut dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) ist es aktuell tatsächlich «nicht verboten», dass etwa deutsche Anbieter von ihrer .ch-Domain direkt auf die .de-Seite verlinken. Allein die Ausschreibung in Euro auf einer Schweizer Seite ist nicht legal. Ausländische Kataloge in Fremdwährung brauchen, wenn die Reisen in der Schweiz gebucht und bezahlt werden können, eine Umrechnungstabelle.
Streng genommen müssten Euro- und Frankenpreis am selben Ort ausgewiesen werden, so die Einschätzung von Peter Krepper, Rechtsanwalt aus Zürich. In der Realität hält er es jedoch für praktikabel, im Katalog auf die Website zu verweisen. Dass nur wer einen Sitz oder eine Filiale in der Schweiz habe, seine Preise auch in Franken ausweisen müsse, muss laut Krepper «sicher überarbeitet werden».
Bei FTI wird derzeit diskutiert, wie man auf die Veränderungen in Sachen Mindestkurs reagieren will. Momentan seien die den Katalogen beigelegten Tabellen Richtwerte. Der Kunde müsse sich, etwa im Reisebüro, selbst informieren.
Ähnlich ist es bei TUI Suisse, wo man betont, dass die Kataloge PBV-konform seien. Diese erscheinen mit Euro-Preisen. «Die Reisebüros haben Umrechnungstabellen, um sie den Kunden mitzugeben», heisst es bei TUI. Online und in den Buchungssystemen erscheinen alle Preise in Franken.
Thomas Cook wurde 2011 sogar abgemahnt, hat dann aber reagiert. Man weise für die eigenen Produkte auf Neckermann-reisen.ch alle Preise in Franken aus. Bei Thomascook.ch handle es sich um ein Online-Reisebüro, über das man auch Reisen anderer Veranstalter anbiete. «Vor drei Jahren haben wir versucht, diese Seite auf Franken umzustellen. Dies war aber wegen der Fremdprodukte nicht vollständig möglich und leiten deshalb Thomascook.ch auf die deutsche Seite um», so Marta Di Girolamo, Leiterin Veranstaltervertrieb. Wichtig sei dabei, dass dies für den Kunden klar ersichtlich sei.