Ein legitimer Tropfen auf den heissen Stein (Ausgabe 2010-23)

Urs Hirt über Kurzarbeitsentschädigung für Aschewolke-bedingten Arbeitsausfall
Es sieht ganz danach aus, dass Schweizer Fluggesellschaften, Flughafen-Betreiber und andere an Flughäfen tätige Unternehmen für Mitarbeitende, die während der durch die Aschewolke verursachten Luftraumsperrung nicht zur Arbeit erscheinen mussten, eine 
Kurzarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenkasse erhalten werden. 
In Zürich wurden beispielsweise fast alle der 57 Eingaben von Unternehmen am Flughafen Zürich, darunter die Swiss, Belair Airlines AG/ Air Berlin, die Flughafen Zürich AG oder Swissport, vom Amt für Wirtschaft und Arbeit positiv bewertet. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung sind damit gegeben, eine Garantie auf eine Auszahlung ist es jedoch noch nicht. Nun müssen die betroffenen Firmen ihre Eingabe bei der Arbeitslosenkasse machen. An ihnen und dem Seco als Oberaufsicht über die Kassen liegt es, den Anspruch zu bestätigen und die Höhe der Entschädigung festzulegen.
Eine Entschädigung wäre zwar nur ein Tropfen auf den heissen Stein der vulkanbedingten Verluste dieser Unternehmen, aber allemal legitim. Denn wenn das Gesetz eine Entschädigungsmöglichkeit in solchen Fällen vorsieht, dann sollte man sie auch nutzen.
Anders präsentiert sich die Situation bei den Reisebüros und TOs, die während dieser Zeit kostenlose Mehrarbeit in grossem Umfang leisten mussten. Die Hoffnung schwindet, dass sie eine Entschädigung erhalten werden. Gleichzeitig müssen sie ihre Mitarbeitenden für die Überstunden entlöhnen. 
Die Ectaa (European Travel Agents and Touroperators Association) – der SRV ist Mitglied – hat zwar bei der EU-Kommission eine Eingabe gemacht. Die Forderung: Sollten die Airlines von der EU staatliche Hilfen oder Entschädigungen erhalten, so müsste die Reisebranche gleich behandelt werden. Aufgrund der leeren Kassen sieht es eher danach aus, dass die EU dieses Dossier auf die lange Bank schiebt und hofft, dass es sich von selbst erledigt. Die Schweizer Behörden sprechen sich gegen einen Alleingang aus. Bern will nur aktiv werden, wenn sich die EU zu einer Entschädigung durchringt.
Ein fahler Beigeschmack bleibt, haben doch einige Unternehmen, darunter die Swiss, immer wieder betont, man könne und wolle auf staatliche Hilfe verzichten. Was ist denn eine Kurzarbeitsentschädigung letztlich? Nichts anderes als eine staatliche Hilfe.