Einreise in die USA: Das müssen Reisebüros über «ESTA» wissen (Ausgabe 2008-38)

Fragen zum jüngsten Einreiseprozedere in die USA häufen sich bei den Reisebüros. TRAVEL INSIDE sorgt für Durchblick.

Am 12. Januar 2009 ist es soweit: Ab jenem Zeitpunkt müssen Bürger aus
den 27 «Visa Waiver»-Staaten – das sind jene Staaten, welche für
Kurzaufenthalte bis drei Monate keiner Visumspflicht unterliegen,
darunter die Schweiz – bis mindes-tens 72 Stunden vor Abflug eine
Online-Registrierung vornehmen. Das lässt sich schon jetzt und auf
freiwilliger Basis über die Website http://esta.cbp.dhs.gov machen.
Laut VUSA-Chairman Werner Wiedmer wird diese Website von Schweizern
auch schon rege benutzt.

Das sogenannte «Electronic System of Travel Authorization» verlangt
genau jene Daten, welche man bis anhin während dem Flug auf dem grünen
I-94-Formular auszufüllen hatte; es werden also keine zusätzlichen
Daten verlangt. Das Ausfüllen des ESTA ist gratis, und die
Autorisierung bleibt zwei Jahre lang gültig.

Nach Unterbreitung des Antrages wird der Antragssteller automatisch und
meist innerhalb weniger Minuten informiert, ob eine visumsfreie
Einreise möglich ist. Das ESTA entspricht also rechtlich nicht einem
Visum, im Gegensatz zur aus-tralischen ETA (Electronic Travel
Authorization). Das heisst, dass am Einreiseort in den USA (Flughafen
oder Hafen) immer noch ein Beamter kontrolliert und die Einreise
allenfalls verweigern kann – was natürlich nicht der Normalfall ist. Es
heisst auch, dass Reisende mit gültigen Visa ohne ESTA-Autorisierung in
die USA einreisen können.

Die ESTA-Registrierung muss übrigens nicht persönlich erfolgen. Will
heissen: Das Reisebüro kann die Registrierung für den Kunden vornehmen.
Dazu muss man sicherstellen, dass der Kunde a) Bürger eines
Visa-Waiver-Staats ist, b) für weniger als 90 Tage aus Geschäfts- oder
Privatgründen in die USA einreist, c) nicht bereits ein ESTA ausgefüllt
hat (das lässt sich online überprüfen). Natürlich müssen auch die
Reisepass-Daten des Kunden vorliegen. Das genaue Reisedatum oder der
Carrier sind dagegen nicht zwingend.

Für die USA ist das Prozedere notwendig, weil man damit einerseits den
administrativen Aufwand der I-94-Verarbeitung reduzieren kann.
Andererseits werden die im ESTA gemachten Angaben nun vor der Einreise
mit Datenbanken von Interpol, FBI, etc. abgeglichen, was die Sicherheit
erhöhen soll. Es vereinfacht zudem das Erkennen von «Overstays», also
jener, welche länger als die erlaubten drei Monate in den USA bleiben.

Am kommenden Visit USA Seminar am 4. Februar 2009 in Zürich wird laut
Werner Wiedmer ein Spezialist aus Washington, unterstützt von einer
Schweizerdeutsch sprechenden Mitarbeiterin der Visa-Abteilung der
US-Botschaft in Bern, zu ESTA detaillierte Auskunft geben. Das Visit
USA Committee hat bereits im Juni eine fünfseitige Dokumentation in
Deutsch erstellt, welche von Reisebüros verwendet werden kann. Zudem
prüfe die US-Botschaft einen Versand der offiziellen ESTA-Infoblätter
an die Reisebüros in der Schweiz.

Jean-Claude Raemy