Emissionshandel: EU krebst noch weiter zurück (Ausgabe 2014-15)

Das EU-Parlament befreit Interkontinentalflüge bis 2017 vom Emissionshandelssystem.

Die EU-Vorschriften zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel betreffen bis 2017 nur innereuropäische Flüge. Danach erst gelten sie auch für Langstreckenflüge. So lauten die neuen Vorschriften, welche die EU-Abgeordneten Ende letzter Woche verabschiedet haben. 

Für die EU ist dies ein Schritt vorwärts: Das Emissionshandelssystem wird nach 2017 nämlich wieder ausnahmslos gelten. Das Parlament hat der Forderung des Rates nicht entsprochen, bis 2020 «die Uhr anzuhalten». Das nächste Treffen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) findet 2016 statt; diese hatte beschlossen, 2016 eine globale marktbasierte Massnahme anzunehmen, die bis 2020 umgesetzt werden soll. Daraufhin hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, den Anteil an Emissionen (von Flügen aus der EU in Drittstaaten und umgekehrt), für welche das EU-Emissionshandelssystem gilt, zu verringern, und zwar bis 2020, wenn die globale marktbasierte Massnahme beginnt. Sollte es 2016 trotzdem nicht zu einer globalen Übereinkunft kommen, sei es aus Sicht der EU nicht zu rechtfertigen, eine solche Ausnahme für vier weitere Jahre aufrechtzuerhalten.

Nach den neuen Regeln müssten die Mitgliedstaaten auch offenlegen, wie sie Einnahmen aus den Versteigerungen der CO2-Zertifikate verwenden. Diese Einkünfte sollten verwendet werden, um den Klimawandel zu bekämpfen und zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung u.a. für emissionsarmen Verkehr. 

Das Gesetz muss noch vom EU-Rat gebilligt werden. Unter dem Strich bedeutet der aktuelle Entscheid, dass sich die EU dem Druck aus den USA, Russland und China gebeugt hat. EU-Airlines, die im innereuropäischen Verkehr am Emissionshandel teilnehmen müssen, fürchten eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen. 

JCR