Gemischte Reaktionen auf EU-Richtlinie für Pauschalreisen (Ausgabe 2013-30)

Wie die neue Richtlinie umgesetzt würde, ist in vielen Fällen noch unklar.

Vor zwei Wochen hat die EU-Kommission einen Entwurf für die neue EU-Pauschalreiserichtlinie präsentiert. Die aktuell gültige Richtlinie stammt noch aus dem Jahr 1990 und soll vor allem hinsichtlich Online-Entwicklung überarbeitet werden. Die ersten Reaktionen darauf sind gemischt. Der Deutsche Reise Verband (DRV) beispielsweise begrüsst es, dass durch die Einbindung bestimmter Online-Buchungen ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit stattfindet. Kritisch sieht er aber, dass die TOs ihre Kunden auch im Fall von höherer Gewalt oder zivilen Unruhen entschädigen und kostenlose Annullationen zulassen müssen. 

Bei diesen verschärften Annullationsbedingungen hat auch der Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Beat Dannenberger, seine Zweifel: «Ich habe Bedenken, wie das umgesetzt werden kann. Diverse Gruppierungen in der EU sorgen sich, dass Reisende damit willkürliche Annullations-Entscheide treffen könnten.»

Im Bereich Online-Buchungen ist vor allem folgende Änderung interessant: Wenn Kunden über verlinkte Websites durch einen Buchungsprozess hindurchgeführt werden, bis die Reise komplett ist, soll dies auch als Pauschalreise gelten. Hier haben diverse Hotelverbände bereits aufgeschrien: Hotels würden in solchen Fällen gar nicht wissen, ob der Gast eine kombinierte Reise oder eine Einzelleistung gebucht hat.

In der Schweiz ist dies heute anders geregelt, wie Urs Herzog, Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, erläutert: «Wenn Online-Seiten zwar miteinander verlinkt werden, aber für jede Leistung ein einzelner Vertrag abgeschlossen wird, gilt das in der Schweiz als Einzelleistung und nicht als Pauschalreise. Wie in der EU eine allfällige Änderung umgesetzt würde, ist mir ein Rätsel.»

Ob und wann die Richtlinie auch in der Schweiz übernommen wird, ist noch nicht klar. Der SRV spricht von «mindestens drei Jahren», falls die Richtlinie in der EU durchgewunken wird. Laut Ombudsman Dannenberger würden sich in der Schweiz nur kleinere Details ändern. «Unser Gesetz wurde in den 90er-Jahren von der EWR-Verordnung übernommen. Entscheide betreffend Online-Buchungen sind bis heute vor allem Interpretationen dieses Gesetzes – mit der neuen Richtlinie würden sie nun gesetzlich verankert», so Dannenberger.

SRV fordert Schutz vor Airline-Insolvenz

Nicht zum ersten Mal hat der SRV kürzlich eine Insolvenzabsicherung für Airlines gefordert. Die Grundidee wäre, mit einer Abgabe pro Ticket einen gemeinsamen Fonds aufzubauen und daraus bei einer Insolvenz die geschädigten Kunden zu bezahlen.

Urs Herzog vom Garantiefonds bezeichnet dies als berechtigten Wunsch. «Der Garantiefonds könnte diese Aufgabe gemäss heutigem Stand aber nicht innerhalb der bestehenden Struktur übernehmen. Es müsste also eine separate Organisation sein.» Falls eine Airline aber selber als Veranstalterin auftritt, unterliegt sie dem Pauschalreisegesetz und könnte Teilnehmerin am Garantiefonds werden. So geschehen bei der früheren Swissair und ihren Golfreisen.

Stefan Jäggi