Goliath lässt die Säbel rasseln (Ausgabe 2014-06)

Markenstreit zwischen meinPEP.de und PEP.travel

Wenn Post eines Anwalts ins Haus flattert, dann ist das meist kein gutes Zeichen. Diese Erfahrung machte auch Matt Skibinski, Gründer und Betreiber von PEP.travel. Im Rahmen eines Verfahrens konnte die TUI nun erwirken, dass die Registrierung der Marke PEP.travel aufgrund der Ähnlichkeit zum TUI-Portal meinPEP.de und der damit verbundenen Verwechslungsgefahr widerrufen wird. Dem Urteil des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) zugrunde liegt mitunter die Tatsache, dass Skibinski PEP.travel in der Schweiz erst Mitte Juli 2013 ins Markenregister eintragen liess, die TUI-Tochter aber bereits Ende August 2012. Dass er in Deutschland bereits 2009 mit PEP.travel aktiv war und sogar einen Agentur-Vertrag mit Tuifly hatte, spielt offenbar keine Rolle. 

Auffällig ist, dass das IGE den Begriff «PEP» in erster Linie mit «Schwung, Elan» gleichsetzt, nicht aber mit der tatsächlichen Bedeutung «Personal Education Program». Laut TUI spiele dies aber auch keine Rolle, denn das IGE hätte auch noch weitere Bedeutungen von PEP heranziehen können. Die Verwechslungsgefahr bestünde selbst dann noch. «Wenn das allgemeine Publikum die Marke wahrnimmt, stehen die auch im Duden auffindbaren Bedeutungen ‹Schwung› und ‹Elan› im Vordergrund und nicht die nur ausgewiesenen Touristikern bekannte Bezeichnung ‹Personal Education Program›», argumentiert TUI-Sprecherin Natascha Kreyer gegenüber TI. Dass sich die PEP-Angebote nur an ausgewiesene Touristiker richten, ist also ebenfalls nebensächlich.

In der ganzen Angelegenheit stellt sich eine zentrale Frage: Was bezweckt TUI damit? Schliesslich ist PEP.travel nicht der einzige PEP-Anbieter. Tatsache ist, dass es zahlreiche weitere PEP-Anbieter gibt, die teilweise über ähnlichere Namen verfügen (z.B. More.PEP) und schon lange vor meinPEP.de am Markt waren. Lässt TUI etwa auf diese Weise die Säbel rasseln, um namensrechtliche Schritte vonseiten der älteren Mitbewerber zu vermeiden? Auf alle Fälle hat der Reise-Goliath damit ein Exempel statuiert und lässt durchblicken, dass er seine Marken gegen «Angriffe Dritter» auch in Zukunft verteidigen wird. Und wer in Zukunft ins PEP-Geschäft einsteigen will, wird sich dies jetzt wohl nochmals überlegen.

Für Skibinski bedeutet der Entscheid entweder das Ende von PEP.travel oder aber er reicht Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht ein. Momentan belaufen sich seine Kosten noch auf CHF 1800, sollte er aber gegen TUI vor Gericht ziehen, werden sich die Kosten im Nu vervielfachen. Ob er den Streit um die Namensrechte aber letztlich gewinnen kann, ist alles andere als sicher. 

Simon Benz