Intertravel: Schaden noch offen (Ausgabe 2015-10)

Der Konkurs über das Unternehmen wurde eröffnet.

Nachdem Intertravel am 20. Januar 2015 die Geschäftstätigkeit eingestellt hat (TI vom 29. Januar), hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 26. Januar 2015 den Konkurs eröffnet. Zuständig für die Abwicklung ist das Konkursamt Wallisellen. Laut Stefan Spiess vom Garantiefonds zählen in erster Linie Privatkunden und Reisebüros, dahinter auch Airlines, Leistungsträger und natürlich der Garantiefonds, bei dem Intertravel Teilnehmer war, zu den Geschädigten. Wer einen Verlust bzw. eine Forderung anmelden möchte, soll sich zuerst an den Garantiefonds wenden. Bei einer Ablehnung der Forderung könne dann das Konkursamt kontaktiert werden.

Das Zusammentragen der Schadenfälle ist beim Garantiefonds noch nicht abgeschlossen, da sich in den Auftragsbüchern Reisen mit Abreise in bis zu einem Jahr nach dem Konkurs finden lassen. Über den Umfang der Schadenfälle gibt der Garantiefonds wie üblich keine Auskunft. Die im Jahresbericht 2015 ausgewiesene Geschäftsentwicklung der Stiftung wird nächstes Jahr Hinweise auf den Schaden zulassen, der dem Garantiefonds durch den Intertravel-Konkurs entstanden ist.

UH