Juristische ADM-Abklärungen scheinen Wirkung zu zeigen (Ausgabe 2010-51)

Der SRV weiss aktuell von keinem Mitglied, das gegen eine Airline klagen möchte.

Eines der in der Reisebranche am heissesten diskutierten Themen dieses Herbstes war die ADM-Politik einiger Airlines. Der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) nahm die zunehmenden Meldungen seiner Mitglieder über willkürliche oder übertriebene ADM-Belastungen ernst und gab anhand eines von Mitglied BTA First Travel zur Verfügung gestellten Beispiels der Lufthansa eine rechtliche Abklärung in Auftrag. 

Im Vordergrund standen dabei die Informationspolitik über und die damit verbundene Rechtsgültigkeit von (meist kurzfristigen) Vertragsänderungen sowie die teils von den Agenten als willkürlich wahrgenommenen ADM-Belastungen. 

Die Ausführungen zu den von Dr. iur. Peter Krepper (Zürich) gemachten Abklärungen machten dem SRV und seinen Mitgliedern Mut – die Beurteilung der Rechtsgrundlage war im Sinne des SRV ausgefallen und liess grosse Chancen offen, einen möglichen Rechtsstreit gegen eine Fluggesellschaft zu gewinnen. Der SRV zeigte sich sogar bereit, ein solches Leading-Case-Rechtsverfahren zusammen mit einem Mitglied durchzuführen und finanziell zu tragen.

Was ist gut zwei Monate nach der Veröffentlichung der juristischen Beurteilung mit der von der Reisebranche vermeintlich so erwarteten Klage geworden? 

SRV-Geschäftsführer Walter Kunz erklärt auf Anfrage von TRAVEL INSIDE: «Im Moment scheinen keine Probleme aufzutauchen, es gibt unseres Wissens keinen pendenten Fall. Bei einem Fall, der uns seit geraumer Zeit in Aussicht gestellt wurde, haben wir bis heute vom betroffenen Mitglied nichts mehr gehört. Eigentlich hätten wir als SRV mehr erwartet, aber es ist uns natürlich auch recht so. Denn wenn man auf eine Klage verzichten und sich gütlich einigen kann, dann ist uns das immer noch lieber. Unsere Mitglieder wollen ja auch in Zukunft mit den Airlines zusammenarbeiten.»

Kunz glaubt, dass die durch den SRV in Auftrag gegebenen juristischen Abklärungen Wirkung zeigen: «Wenn unsere Aufwendungen für die rechtliche Begutachtung dazu geführt haben, dass die Airlines das Resultat ernst nehmen und der ADM-Politik mehr Beachtung schenken, indem sie ADM-Belastungen nicht mehr automatisch verschicken, sondern nochmals kontrollieren, dann kann das nur in unserem Sinne sein.»

Urs Hirt